Pauschalreisen sind bequem und oft auch günstig. Ein weiterer Vorteil ist weniger bekannt. Doch das könnte sich in Zeiten weltweiter Krisen ändern. Denn Pauschalreisende sind besser abgesichert, wenn es am Urlaubsziel Krisen oder Konflikte gibt.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

In den langen Wintermonaten, wenn die Tage grau und die Nächte lang sind, klicke ich mich gern durch Reisevideos auf YouTube. Gut gelaunt filmen sich Urlaubs-Influencer durch exotische Gefilde, in denen offenbar unablässig die Sonne scheint. Auch sonst ist die Welt in diesen Videos meistens heil und friedlich. Kriminalität in Mexiko? Ach, woher denn. Terrorgefahr in Ägypten? Nie gehört.

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In der wirklichen Welt sieht die Sache anders aus, und das macht mir bei der Urlaubsplanung Kopfzerbrechen. Warm soll es im Urlaub sein, wünscht sich die Familie, aber bitte nicht schon wieder Spanien oder Griechenland. Aber was dann? Kroatien oder Albanien? Tunesien oder Marokko? Oder mal etwas ganz anderes?

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Unruhen, Konflikte, Epidemien

Unbeschwerte Planung ist angesichts von Weltpolitik und Naturkatastrophen gar nicht so einfach. Unruhen, Konflikte, Epidemien – die letzten paar Jahre haben leider allzu deutlich gezeigt, was alles möglich ist. Das gilt auch für viele meiner Lieblingsziele in Europa: Waldbrände in Portugal und Griechenland, Vulkanausbrüche auf Island – es ist einiges los. Die Frage ist deshalb nicht nur: Wohin soll es gehen? Sondern auch: Stelle ich die Reise selbst zusammen oder buche ich einen Pauschalurlaub?

Pauschalreisen haben Vorteile, wenn es in der Welt unruhig ist. Anders als bei selbst organisierten Reisen hat man einen Ansprechpartner, falls etwas Unvorhergesehenes geschieht. Für mich ist das ein sehr beruhigender Gedanke – vor allem in Ländern, deren Sprache ich nicht spreche.

Ob Terrorgefahr, Überschwemmungen oder ein drohender Vulkanausbruch: Der Reiseveranstalter muss eine Telefonnummer bereitstellen, unter der Reisende Informationen über die Lage vor Ort bekommen. Und falls sich die Situation zuspitzt, muss er handeln: Per Gesetz sind Reiseveranstalter verpflichtet, beispielsweise eine Rückreise zu organisieren, falls das Hotel wegen einer Naturkatastrophe geräumt werden muss. Tun sie das nicht, müssen sie Schadenersatz zahlen.

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Pauschalreisen finanziell besser abgesichert

Damit sind wir nahtlos beim zweiten großen Vorteil: Pauschalreisen sind finanziell wesentlich besser abgesichert als selbst zusammengestellte Reisen. Das gilt schon, bevor es überhaupt losgeht. Verschlechtert sich die Sicherheitslage in einer Region vor der Abreise so sehr, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, können Pauschalurlauber ihre Reise in der Regel absagen. Der Veranstalter muss den Reisepreis erstatten, ohne Stornogebühren zu berechnen.

Das war beispielsweise bei Israel-Reisen der Fall, als das Land am 7. Oktober 2023 von der Hamas angegriffen wurde. Von einem Tag auf den anderen waren - wie es das Gesetz vorsieht – am Zielort oder in dessen unmittelbarer Umgebung "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" aufgetreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Während Pauschalurlauber unkompliziert ihr Geld zurückbekamen, mussten Individualreisende mit Fluglinien, Unterkunft und Mietwagenfirma jeweils einzeln über Rückzahlungen verhandeln.

Ein Recht auf Rückzahlung haben Pauschalreisende teilweise auch dann, wenn keine Reisewarnung besteht, das touristische Angebot am Zielort aber erheblich eingeschränkt ist – etwa, weil die Strände gesperrt sind. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner, um zu klären, ob die Reise stattfinden kann und ob ein Storno ohne Gebühren möglich ist.

Stelle ich mir meine Reise selbst zusammen, kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, vor allem bei teuren Reisen. Allerdings zahlt eine solche Versicherung nur bei Ereignissen, die bei den Mitreisenden selbst oder in deren direkter Umgebung auftreten. Das heißt: Ein gebrochenes Bein, eine Kündigung im Job oder ein Trauerfall in der Familie sind Gründe, um die Versicherung in Anspruch zu nehmen - eine Überschwemmung am Urlaubsort oder der Ausbruch einer tückischen Krankheit jedoch nicht.

Kurz gesagt: Ich bin jetzt bereit, für diesen Sommer nach einer Pauschalreise Ausschau zu halten. Nur die Sache mit dem Reiseziel muss ich mir noch einmal genau überlegen – und zwar vor der Buchung. Denn bei Reisen gibt es - wie auch bei Konzertkarten - kein 14-tägiges Rückgaberecht, wenn man online kauft. Gebucht ist gebucht, heißt es dann - jedenfalls wenn keine Katastrophen dazwischenkommen. Und das hoffe ich trotz aller Absicherung natürlich nicht.

Über die Autorin

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen. Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.

Verwendete Quellen

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