Gas könnte bald günstiger werden, dafür endet die Frist für den Heizkostenzuschuss und auf einigen Handys wird es stiller – diese Änderungen bringt der Oktober.

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Im Oktober verwandelt sich das Landschaftsbild – und auch für Verbraucher bringt der frische Herbstwind ein paar Veränderungen ins Land. Diese zum Beispiel:

Gasumlage fällt weg

Wer mit Gas heizt, beginnt seit Beginn der Energiekrise mitunter alleine beim Gedanken an die gestiegenen Gaspreise zu bibbern. Doch es tut sich einiges am Markt.

Am 1. Oktober 2023 fallen verschiedene Gasumlagen weg. Gas könnte also wieder günstiger werden. © Getty Images/Christian Horz

Am 1. Oktober 2023 fallen verschiedene Gasumlagen weg. Bedeutet: Gas könnte günstiger werden. Für die Energieversorger wird der Einkauf um rund 0,65 Cent pro Kilowattstunde billiger. Ob Verbraucher direkt von den günstigeren Beschaffungskosten profitieren, hängt jedoch vom jeweiligen Anbieter ab.

Laut einer Umfrage von "Finanztip" geben viele Energieversorger die Ersparnisse nicht zeitgleich an Endkunden weiter, da es sich um wegfallende Umlagen für Netzentgelte handelt. Die daraus resultierenden Preisvorteile müssen nicht umgehend an Kunden weitergegeben werden. Wer den Versorger wechselt, könnte vom Wegfall der Umlage profitieren. Deshalb: Genau hinschauen und Preise vergleichen, kann sich lohnen.

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WhatsApp beendet Support für bestimmte Handys

Erholsame Stille ohne Nachrichtenflut über das Smartphone erwünscht? Wer WhatsApp auf einem älteren Android-Handy verwendet, kann sich ab dem 24. Oktober 2023 auf mehr Ruhe einstellen. Dann nämlich endet der Support des Messenger-Dienstes für alte Android-Betriebssysteme.

Für alle, die mindestens Version 5.0 auf ihrem Smartphone haben, piept das Handy weiter wie gewohnt. Nutzer, denen aufgrund einer alten Version das Aus bei WhatsApp droht, wird von dem Unternehmen daran erinnert, ein Update durchzuführen.

Lidl: mehr Rindfleischprodukte aus besserer Haltung

In den Regalen von Lidl finden Verbraucher ab Oktober mehr frische Rindfleischprodukte, die aus Betrieben mit höheren Haltungsstandards für die Tiere stammen. Bis zum Frühjahr 2024 wird das feste Rindfleischsortiment den neuen Standards angepasst. Ausgenommen sind Rindfleischspezialitäten aus internationaler Herstellung, die es nur in geringem Umfang zu kaufen geben soll. Insgesamt gibt es bei Lidl vier Haltungsformkennzeichnungen:

  • Haltungsform 1: Stallhaltung. Entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Haltungsform 2: Stallhaltung Plus. Mehr Platz im Stall und Beschäftigungsmaterial.
  • Haltungsform 3: Außenklima. Gentechnikfreies Futter, mehr Platz und Zugang zu Außenbereichen.
  • Haltungsform 4: Premium. Fleisch entspricht den gesetzlichen Bio-Anforderungen.

Mit der Umsetzung setzt der Discounter sein eigentlich für Ende 2024 gesetztes Ziel, mindestens 25 Prozent des Frischfleischsortiments aus den Haltungsstufen 3 und 4 anzubieten, bereits früher um. Das Trinkmilch-Sortiment soll ab 2024 durchgängig mindestens aus Haltungsstufe 3 stammen.

Deutsche Bahn ändert Regelungen für Verkauf von Spartickets

Wer ein Sparticket der Deutschen Bahn am Schalter oder im Reisebüro kaufen will, erhält die Fahrkarte für den Fernverkehr ab dem 1. Oktober nur noch, wenn Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. Die DB möchte mit dieser Neuregelung die Digitalisierung voranbringen. Auf diese Weise könne man Kunden über den Status der gebuchten Reise informieren. Kritik gibt es von der Verbraucherzentrale.

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Die neue Regelung würde Personen ausschließen, die aus verschiedenen Gründen weder Handy noch E-Mail nutzen, so eine Sprecherin gegenüber dem RBB. Alternativ können Spartickets am Automaten ohne die Angabe von Kontaktdaten gekauft werden. Angesichts von häufigen Zugausfällen oder Verspätungen ist die Angabe der Daten vielleicht gar keine schlechte Idee.

Heizkostenzuschuss: Frist für Antrag endet

Seit Mai 2023 können die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragt werden. Die Regelung für Privathaushalte wurde neben Maßnahmen wie der Gas- und Strompreisbremse als Schutz vor explodierenden Energiekosten eingeführt. Nicht leitungsgebundene Energieträger sind beispielsweise Heizanlagen und Feuerstellen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts oder Kohle betrieben werden.

Antragsberechtigt sind Betreiber von Feuerstätten und Heizungsanlagen – also unter Umständen der Vermieter. Die Frist für den Zuschuss endet am 20. Oktober. Zuständig ist das jeweilige Bundesland, in der sich die Heizungsanlage befindet. Der Antrag erfolgt über eine Plattform des zuständigen Bundeslandes.

Zeitumstellung nicht vergessen

Last but not least: Ende Oktober endet die Sommerzeit. Am 29. Oktober wird die Uhr um 3:00 Uhr morgens auf 2:00 Uhr morgens zurückgestellt. Kleine Eselsbrücke: Im Herbst purzeln die Temperaturen – und aus 3:00 Uhr wird 2:00 Uhr.

Verwendete Quellen:

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