• Im März tritt die Energiepreisbremse in Kraft und die finanziellen Entlastungen werden ausgezahlt.
  • Außerdem können Corona-Tests nicht mehr an Teststationen gemacht werden.
  • Auch die neue EU-Ökodesign-Verordnung wird aktualisiert und soll für mehr Nachhaltigkeit sorgen.

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Der 1. Januar 2023 war der Stichtag für zahlreiche gesetzliche Neuregelungen. Doch auch im Laufe des Jahres treten nach und nach Veränderungen in Kraft. Im März gibt es unter anderem diese Veränderungen, die Verbraucher und Unternehmen betreffen:

Preisbremsen: Auszahlung von Entlastungsbeträgen für Gas, Strom und Wärme

Ab März werden die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme ausgezahlt. Die finanziellen Entlastungen gelten rückwirkend für Januar und Februar 2023. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie nicht aktiv werden. Ausgezahlt werden die Beträge von den Versorgern. Die Auszahlung erfolgt entweder über den Vermieter durch die Betriebskostenabrechnung oder über den jeweiligen Energieversorger.

Weitere Corona-Schutzmaßnahmen entfallen

Aufgrund des stabilen Infektionsgeschehens fallen bereits zum 1. März weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg. In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird die Masken-Testpflicht für Bewohner und Beschäftigte gekippt. Besucher müssen jedoch weiterhin, vorerst bis zum 7. April, eine Maske tragen. Auch in Arztpraxen und Dialyseeinrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Zudem verlieren Corona-Teststellen zum 1. März ihre Zulassung. Wer sich testen lassen möchte, muss privat einen Schnelltest machen oder sich in einer medizinischen Einrichtung testen lassen. Die Kosten für präventive Corona-Tests werden nicht mehr vom Bund übernommen.

Strengere EU-Ökodesign-Verordnung für mehr Nachhaltigkeit

Ökodesign umschreibt die umweltfreundlichere Gestaltung von Produkten zur Verbesserung von Ressourcen- und Energieeffizienz. Zahlreiche Ökodesign-Verordnungen wurden bereits in der EU erlassen. Alleine durch die 2019 erlassenen Ökodesign-Verordnungen und die sechs neuen Energielabel-Verordnungen, so schätzt die Europäische Kommission, können bis 2030 in Europa jährlich rund 167 Terawattstunden Energie eingespart werden. Neben niedrigeren CO2-Emissionen profitieren Verbraucher finanziell von den Energieeinsparungen.

Im März 2022 wurde die Ökodesign-Verordnung für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte, die für zahlreiche Produktgruppen gilt. So sollen Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und weitere Aspekte der Nachhaltigkeit deutlich angehoben werden.

Ab März 2023 tritt in der EU die zweite Stufe der Ökodesign-Verordnung für elektronische Displays in Kraft. Die neue Verordnung enthält strengere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Displays, einschließlich von Fernsehgeräten und Monitoren. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Energieeffizienzanforderungen entsprechen, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen.

Auch für bislang ausgenommene Display-Arten wie zum Beispiel Fernseher mit 8K-Auflösung gibt es neue Anforderungen, wie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) informiert. Ob bestimmte TV-Geräte in XL-Formaten bald aus dem Handel verschwinden werden, ist noch nicht eindeutig absehbar. Fest steht jedoch, dass die neue Ökodesign-Verordnung fortan auch strenger Punkte wie Wiederverwendbarkeit, Recyclinganteil, Haltbarkeit, Nachrüstbarkeit, CO2- und Umweltfußabdruck und Reparaturmöglichkeiten von Geräten regelt.

Solardach-Pflicht für bestimmte Gebäude in Bayern

In Deutschland gibt es derzeit keine bundesweite Solardach-Pflicht. Allerdings haben einige Bundesländer eigene Regelungen und Vorschriften erlassen. Mit der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes wird ab 2023 in drei Stufen eine gesetzliche Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude im Freistaat eingeführt.

Die erste Stufe gilt ab März: Dann gilt die Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Die Photovoltaik-Pflicht soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern voranzutreiben und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Aldi-Kundenmagazin nur noch online

Wer es liebt, genüsslich durch Prospekte oder Supermarkt-Kundenmagazine zu blättern, sollte sich langsam an den Gedanken gewöhnen, dass immer mehr Handblätter der Digitalisierung weichen werden – aus Kosten- und Nachhaltigkeitsgründen.

Nachdem Obi seine gedruckten Prospekte bereits im Sommer 2022 eingestellt hatte und stattdessen eine App anbietet und auch die Supermarkt-Kette Rewe ankündigte, sich ab Sommer 2023 von gedruckten Prospekten zu verabschieden, wird nun auch das alle zwei Monate erscheinende Kundenmagazin "Aldi Inspiriert" in Papierform eingestellt. Ab März heißt es dann bei Aldi Süd und Aldi Nord Swipen statt Blättern, denn digital erscheint es weiterhin.

Verwendete Quellen:

  • bundesregierung.de: Basisversorgung zu günstigeren Preisen
  • berlin.de: Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus
  • bmwk.de: EU-Ökodesign-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von Produkten
  • commission.europa.eu: Ökodesign für nachhaltige Produkte
  • umweltpakt.bayern.de: Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2023
  • gesetze-bayern.de: Art. 44a: Solaranlagen
  • deutsche-handwerks-zeitung.de: Solarpflicht: In welchen Bundesländern sie gilt oder geplant ist
  • rewe-group.com: Für Um­welt, Kli­ma und Energie­einsparung: REWE ver­zichtet auf Pap­ier-Hand­zettel
  • presseportal.de: Keine Prospekte mehr: OBI setzt konsequent auf digitale Kundenberatung
  • prospekt.aldi-sued.de: Alles auf neu

Korrektur: In einer früheren Version des Artikels wurde suggeriert, ab März würde das Aldi-Prospekt nur noch in digitaler Form erscheinen. Diese Umstellung betrifft aber das Kundenmagazin "Aldi inspiriert". Wir haben den entsprechenden Absatz und die Überschrift geändert.

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