Turbo für den Klimaschutz oder Wärmewende mit der Brechstange? Der neue Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zum Aus von Gas- und Ölheizungen ist verabschiedet. Damit wird der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien verbindlich. Was die Pläne der Bundesregierung für Eigentümer bedeuten und für wen es teuer wird.
Die Pläne der Bundesregierung stehen: Am Mittwoch (19. April) hat das Kabinett den Gesetzentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Demnach kommt die Pflicht zum Heizungsaustausch ab 2024 – es dürfen in aller Regel keine Heizungen mehr verbaut werden, die nur auf fossile Brennstoffe setzen.
"Nur mit einer beschleunigten Wärmewende kann Deutschland seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig senken und Klimaschutzziele erreichen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein schnelles Umsteuern sei notwendig. Eigentümer sollen verpflichtet werden, ab dem nächsten Jahr nur noch Anlagen zu verbauen, die größtenteils ohne fossile Brennstoffe auskommen. Konkret müssen neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wärmepumpe bis Solarthermie
Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: 2018 heizte noch knapp ein Viertel der Haushalte mit Öl, in jeder zweiten Wohnung wurde zu diesem Zeitpunkt ein Heizsystem mit Erdgas betrieben. Seitdem ist die Anzahl der fossilen Heizungen nur um wenige Prozentpunkte gesunken.
Alternativen zu reinen Öl- und Gasheizungen sind beispielsweise Solarthermieanlagen, Stromheizungen, Wärmepumpen, ein Anschluss ans Fernwärmenetz oder ein Hybridsystem aus Gasheizung und Wärmepumpe. Möglich ist auch, eine Gasheizung zu verbauen, die auf Wasserstoff umgestellt werden kann oder mit "grünen Gasen" wie Biomethan betrieben wird. Die Bundesregierung spricht von "Technologieoffenheit".
Schnell fünfstellige Preise
Nicht für alle Eigentümer ist jede Lösung technisch machbar. So gelten für Wärmepumpen beispielsweise bestimmte Abstandsregelungen zur Nachbarbebauung, Verschattung kann wiederum ein Ausschlusskriterium für Solaranlagen sein. Teilweise ist das Fernwärmenetz nicht weit genug ausgebaut, um einen zeitnahen Anschluss zu realisieren.
Außerdem schnellen die Kosten für die klimafreundlichen Heizsysteme schnell in die Höhe: Die Anschaffungskosten für Fernwärme bewegen sich etwa zwischen 4.500 und 12.000 Euro, ähnlich viel kostet eine Solarheizung. Für eine Wärmepumpe müssen Eigentümer oft 15.000 bis 30.000 Euro auf den Tisch legen, die Kosten für ein Blockheizkraftwerk werden meist mit 20.000 bis 40.000 Euro angegeben.
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Ausnahmen für Eigentümer über 80
Die Ampel-Koalition betont, sie sei sich dieser Herausforderungen für Eigentümer bewusst und verspricht eine "sozialverträgliche" Wärmewende. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: "Niemand wird im Stich gelassen". Es gibt daher Ausnahmen und Übergangsfristen. Bereits verbaute Heizungen stehen unter Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben werden. Sind sie kaputt, können sie repariert werden.
Ausnahmen gelten für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind: Für sie greift keine Austauschpflicht, wenn sie selbst in dem Gebäude leben und es aus nicht mehr als sechs Wohnungen besteht. Sie dürfen also weiterhin Heizungen verbauen, die nur auf fossile Energieträger setzen. Auch Sozialhilfeempfänger sind von der Pflicht ausgenommen.
Fördermöglichkeiten geplant
Um die Wärmewende zu stemmen, kündigte die Ampel-Koalition zudem "angepasste Fördermöglichkeiten" an. Wer seine fossile Heizung gegen ein neues, klimafreundliches Modell austauscht, wird mit einem Fördersatz von 30 Prozent unterstützt. Zusätzlich gibt es sogenannte Klimaboni.
So erhalten Sozialhilfeempfänger weitere 20 Prozent Unterstützung. Wer seine kaputte Heizung innerhalb eines Jahres durch eine Wärmepumpe austauscht, wird mit 10 Prozent extra gefördert. Finanziert wird das Ganze mit dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds. Darin hat die Regierung für die Förderung von "umweltschonender, zuverlässiger und bezahlbarer Energieversorgung und Klimaschutz" bis 2026 über 170 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Frist läuft bis 2045
Die Frist, bis zu der alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, läuft bis zum Jahr 2045. Schon 2020 hatte die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, wonach besonders klimaschädliche Heizungen bis zu einem bestimmten Stichtag ausgetauscht werden müssen. Hat eine Heizung eine gesetzliche Altersgrenze erreicht (30 Jahre bei Ölheizungen), muss sie ausgewechselt oder stillgelegt werden.
Ausnahmen gibt es auch von dieser Regel – etwa für Gebäude mit Brennwertkessel oder Hausbesitzer, die schon vor Februar 2002 eingezogen sind. Teuer wird’s, wenn man sich nicht daranhält: Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Verwendete Quellen:
- zdf.de: Die Pflicht zum Heizungstausch kommt
- Bundesregierung: 170 Milliarden Euro für Energieversorgung und Klimaschutz
- Statistisches Bundesamt: Knapp ein Viertel der Haushalte heizt die Wohnung 2018 immer noch mit Öl
- statista.com: Anzahl der Ölheizungen in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2021
- gesetze-im-internet.de: Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel
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