Gerade erst haben sich die meisten von uns daran gewöhnt, 2024 statt 2023 zu schreiben – und schon stehen wieder Veränderungen an. Etwa an der Fleischtheke, dort gibt es künftig mehr Transparenz über die Herkunft. Und auf die Nutzerinnen und Nutzer von Amazon Prime kommt beim Streaming Werbung zu - wenn sie nicht draufzahlen wollen. Das erwartet Verbraucherinnen und Verbraucher im Februar.
Herkunftskennzeichnung von Fleisch
Unverarbeitetes und vorverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel muss bereits mit dem Aufzuchts- und Schlachtland des Tieres gekennzeichnet sein. Wurde ein Tier in mehreren Ländern aufgezogen, lautet die Information auf dem Etikett beispielsweise "Aufgezogen in mehreren EU-Mitgliedstaaten" oder "Außerhalb der EU aufgezogen". Wurde ein Tier in nur einem Land gehalten und geschlachtet, beispielsweise in Belgien, reicht die Information "Ursprung: Belgien" aus.
Ab dem 1. Februar 2024 muss nun auch nicht vorverpacktes Fleisch dieser Tierarten so gekennzeichnet sein. Allerdings genügt es, wenn ein gut sichtbares Schild im Laden aushängt und Kunden über die Herkunft informiert. Bei Rindfleisch gelten gesonderte Regeln. Kunden an der Fleischtheke soll so mehr Transparenz und Klarheit für die Kaufentscheidung ermöglicht werden.
Amazon Prime Video mit Werbeunterbrechungen
Wer bisher das werbefreie Film- und Serienangebot von Amazon Prime geschätzt hat, wird sich ab dem 5. Februar umstellen müssen. Dann nämlich führt das Unternehmen Werbeunterbrechungen ein. Angeblich soll jedoch weniger Werbung als bei linearen Fernseh- und Streaming-Fernsehanbietern gezeigt werden.
Wer auf Unterbrechungen beim Streamen keine Lust hat, kann die kostenpflichtige "Prime Video Ad Free"-Option für 2,99 Euro im Monat dazubuchen. Gekaufte oder geliehene Streaming-Inhalte bleiben aber weiterhin werbefrei. Durch das neue Modell könne man weiterhin in neue Inhalte investieren und diese langfristig ausweiten, informiert Amazon auf seiner Website. Ob diese Zusatzeinnahmen nötig sind, dürften sich viele Prime-Kunden fragen? 2023 verbuchte das Unternehmen einen Gewinn von rund 9,9 Milliarden Dollar.
Digitalregeln auch für kleine Firmen
Die europäischen Regeln (Digital Services Act - DSA) für Angebote im Netz gelten vom 17. Februar an auch für kleinere Betreiber. Der DSA verpflichtet sie, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Neue Regelung bei Zuzahlung von Medikamenten
Wer ein vom Arzt verschriebenes Medikament aus der Apotheke holt und gesetzlich versichert ist, muss meistens eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Preises leisten, höchstens aber zehn Euro zuzahlen. Ab Februar 2024 wird sich diesbezüglich etwas ändern.
Ist das verschriebene Medikament in der verordneten Größe nicht vorrätig und müssen deshalb beispielsweise zwei kleinere Packungen des Medikaments ausgehändigt werden, muss der Patient nicht mehr wie bislang für jede Packung eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung richtet sich fortan nach der abgegebenen Menge, also nach der Packungsgröße des Medikaments. Sprich: Die Zuzahlung ist nur noch einmal fällig, egal ob man zum Beispiel 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft.
Geringere Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen
Wer nicht benötigten Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage ins Netz einspeist, bekommt eine entsprechende Vergütung. Die jeweiligen Einspeisetarife sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Die Vergütung hängt unter anderem von der Größe der Anlage und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.
Und: Die ausgezahlten Vergütungssätze für neue Solaranlagen sinken pro Jahr um ein bis zwei Prozent. Wer seine Solaranlage erst ab dem 1. Februar in Betrieb nimmt, bekommt eine geringere Vergütung. Ab dem 1. August 2024 folgt die zweite Reduzierung.
Förderung für Heizungstausch
Wer im Rahmen einer energetischen Sanierung einen Heizungstausch vornimmt, kann eine Förderung aus der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) beantragen – trotz der knappen Kasse im Klima- und Transformationsfonds nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023. Die finanzielle Unterstützung für den Tausch der Heizung in Einfamilienhäusern kann ab dem 27. Februar 2024 beantragt werden.
Kürzere Ersatzfreiheitsstrafen
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, musste bislang die verhängten Tagessätze im Gefängnis absitzen. Ein Tagessatz entsprach einem Tag Vollzug. Im Februar 2024 tritt eine Gesetzesänderung ein, die im Juni 2023 beschlossen wurde: Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert. Konkret bedeutet das, dass für einen verhängten Tagessatz nur noch ein halber Tag Gefängnis fällig wird.
Die Bundesregierung begründet die Entscheidung für kürzere Haftstrafen damit, dass der Vollzug in der Regel nicht die Resozialisierung der Verurteilten fördere. Zudem würden deutlich mehr Verurteilte ihre Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen, statt gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Auch sollen Personen, denen ein Vollzug droht, zukünftig besser über Optionen wie Zahlungserleichterungen oder gemeinnützige Arbeit informiert werden.
Ein Tag plus
Weil 2024 ein Schaltjahr mit 366 Tagen ist, verlängert sich der Februar auf 29 Tage. Warum ist das noch gleich so? Weil die Erde für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht und der Kalender nur aus ganzen Tagen bestehen kann, muss die überschüssige Zeit irgendwie ausgeglichen werden. Also wird in diesem Februar mal wieder ein zusätzlicher Tag eingebaut.
Verwendete Quellen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Pflicht zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
- Bundestag: Bundestag macht den Weg für kürzere Ersatzfreiheitsstrafen frei
- statista.de: Gewinn bzw. Verlust von Amazon weltweit vom 1. Quartal 2009 bis zum 3. Quartal 2023
- Bundesgesundheitsministerium: Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
- Verbraucherzentral.de: EEG 2023/24: Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt und was geplant ist
- Bundesregierung: Einspeisetarife/Einspeisevergütung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung
- Europäische Kommission: Das Digital Services Act Paket
- Material der dpa
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