Die Linke im Bundestag stellt derzeit 38 Parlamentarier - mit der Gründung einer neuen Partei durch Sahra Wagenknecht wäre sie in ihrem Fraktionsstatus bedroht. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags kann eine Fraktion gebildet werden, wenn es sich um einen Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Parlamentsmitglieder handelt. Derzeit hat der Bundestag 736 Mitglieder - um eine Fraktion bilden zu können, bedarf es also mindestens 37 Abgeordneter.
Die Linksfraktion wird also ihren Fraktionsstatus verlieren, wenn zwei oder mehr Abgeordnete ausscheiden - was angesichts der Parteigründungspläne von
Auch bei der Zuteilung der Redezeiten im Plenum und der Besetzung von Parlamentsgremien würde die Linke durch den Verlust des Fraktionsstatus Nachteile erleiden. Den verbliebenen Linken-Abgeordneten bliebe nur noch die Möglichkeit, eine Gruppe zu bilden.
Bisherige Gruppen im Bundestag konnten immerhin auch - entsprechend ihrer Größe - Mitglieder in den Ältestenrat sowie die Ausschüsse entsenden und erhielten begrenzte Mittel für Mitarbeitende und die Büroinfrastruktur. Gruppen konnten bislang jedoch keine namentlichen Abstimmungen verlangen oder beantragen, ein Regierungsmitglied herbeizurufen.
Dass die Linke im Bundestag nur über einen geringen Puffer verfügt, um Abgänge von Abgeordneten zu verkraften, liegt an ihre schwachen Abschneiden bei der Bundestagswahl vor zwei Jahren. Sie war nach der Wahl 2021 nur dank dreier Direktmandate in Fraktionsstärke in das Parlament eingezogen; ihr Zweitstimmenergebnis lag mit lediglich 4,9 Prozent unter der Fünf-Prozent-Marke.
Die Linke konnte allerdings trotzdem ins Plenum einziehen, weil sie von einer Sonderregelung - der so genannten Grundmandatsklausel - profitierte. Diese ermöglicht, dass im Fall dreier Direktmandate die betreffende Partei mit allen errungenen gültigen Zweitstimmen an der Verteilung der Sitze teilnimmt. Die Linke erfüllte diese Vorgabe knapp, weil sie in Berlin und Leipzig drei Direktmandate gewann. © AFP
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