Dem ersten Prozess von Autorin Carroll war Donald Trump ferngeblieben und auch zum zweiten hätte er nicht erscheinen müssen. Doch mit dem Rückenwind des Vorwahl-Sieges in Iowa nutzt der Ex-Präsident die Aufmerksamkeit.
Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen. Zu diesem ersten Prozess war Trump nie selbst erschienen, seine Anwesenheit war auch beim Auftakt des zweiten Prozesses nicht verpflichtend gewesen.
Zweiter Verleumdungsprozess gegen Trump: Jury muss Höhe der Entschädigung festlegen
Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte ein Richter entschieden, dass weitere Kommentare Trumps verleumderisch seien. Damit muss die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss. Carroll verlangt mehr als zehn Millionen Dollar.
Trumps Anwältin Alina Habba warf Carroll in ihrem Auftaktplädoyer vor, dass sie sich an ihrem Mandanten bereichern wolle. Die viele Aufmerksamkeit durch die Prozesse habe ihrer Karriere neuen Schwung verschafft. Carrolls Anwalt Shawn Crowley argumentierte, dass die hohe Summe gerechtfertigt sei, weil seine Mandantin Tag für Tag in Angst lebe vor dem Hass und den Drohungen, die sie von Trump-Anhängern bekomme.
Trump gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt der 77-Jährige häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung, was ihm schon Kritik von mehreren Richtern eingebracht hat.
Ob der Ex-Präsident im weiteren Verlauf des Prozesses auch anwesend sein will, war zunächst nicht klar. Für Mittwoch war eine Aussage von Carroll angesetzt. (dpa/pak)
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