• Der Genesenenstatus im Parlament gilt weiterhin für sechs Monate - doch diese Sonderbehandlung stößt auf harsche Kritik aus der Politik.
  • Auch ein Rechtsexperte findet, dass es für die "Ungleichbehandlung" von Bürgern und Politikern keinerlei Rechtfertigung gibt.

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Rechtsexperten und Politiker kritisieren die Ausnahme für Bundestagsabgeordnete bei der allgemein verschärften Genesenen-Regelung. Der Verfassungsrechtsexperte Christian Hillgruber von der Universität Bonn sagte der "Bild" (Mittwochsausgabe), dass es für die "Ungleichbehandlung" von Bürgern und Politikern keinerlei Rechtfertigung gebe: "Entweder die Verkürzung des Genesenen-Status ist aus fachlich-gesundheitlicher Sicht geboten oder nicht, Abgeordnetenstatus hin oder her."

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus sagte der Zeitung: "Sonderregelungen im Bundestag darf es nicht geben." Sie forderte eine Änderung der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung – möglichst noch in den nächsten Tagen.

Alexander Dobrindt : "Ist eine Unverschämtheit"

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte "Bild" wiederum: "Den Genesenen-Status fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit."

Zuvor hatte bereits die AfD die Entscheidung des Bundestags kritisiert, dass der Genesenenstatus im Parlament weiterhin für sechs Monate gelten soll - und nicht nur drei Monate wie vom Robert-Koch-Institut kürzlich festgelegt. Ein Bundestagssprecher begründete dies auf Anfrage damit, dass die bereits vor der Änderung durch das RKI für das Parlament erlassene Allgemeinverfügung weiterhin gültig sei. (afp/mbo)  © AFP

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