Simone Baum, Teilnehmerin des Potsdamer Treffens radikaler Rechter, hat am Mittwoch vor Gericht Vorwürfe zurückgewiesen. "Bis zum 17. 1. war meine Welt eigentlich in Ordnung gewesen", sagte sie unter Bezugnahme auf das Bekanntwerden des Treffens und ihre Teilnahme daran. Was in der Presse darüber berichtet worden sei, sei "so nicht gelaufen", beteuerte sie.
Ihr Anwalt hatte zuvor ausgeführt, dass Baum von dem Zahnarzt Gernot Mörig zu dem Treffen eingeladen worden sei und das Programm nicht gekannt habe. Es habe bei dem Treffen keine "rassistischen Vertreibungsfantasien" gegeben, das Ganze sei vielmehr durch ein "Riesen-Medien-Bohei" aufgebauscht worden. Baum hatte nach Bekanntwerden des Treffens als Angestellte der Stadt Köln die fristlose Kündigung bekommen. Dagegen klagt sie. "Ich habe immer sehr gerne bei der Stadt Köln gearbeitet", sagte sie am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. "Es ist sehr schade. Ich würde gerne weiterarbeiten."
Über das Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam hatte das Medienhaus Correctiv berichtet. An der Konferenz hatten auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen, der auch Baum angehörte. Der frühere Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hat der dpa bestätigt, dass er bei dem Treffen über "Remigration" gesprochen hat. Wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. Laut Correctiv nannte Sellner drei Zielgruppen: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und "nicht assimilierte Staatsbürger".
In dem Klageverfahren fiel am Dienstag noch keine Entscheidung. Es wurde aber deutlich, dass die 64 Jahre alte Baum am 1. Oktober 2026 in die Regelaltersrente gehen würde, also keine allzu lange Periode mehr zu überbrücken hat. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass das Gericht dazu tendiere, "keine gesteigerte Treuepflicht" Baums zu sehen. Das bedeutet, dass sie bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht in besonderem Maße - so wie etwa eine Beamtin - der Verfassung verpflichtet ist. Das Gericht berät nun darüber, ob es den Parteien einen Vergleichsvorschlag machen sollte. © dpa
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