- Die für die Öffentlich-Rechtlichen zuständigen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich auf eine Reform geeinigt.
- Die Länder wollen unter anderem mehr Flexibilität beim Programmangebot ermöglichen, entscheiden müssen die Landtage.
- Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören die ARD, das ZDF und die Sender des Deutschlandradios.
Die Länder wollen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schärfen und haben sich auf Änderungen im Staatsvertrag geeinigt. Das teilte die für Medienpolitik federführend zuständige rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Donnerstag nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin mit. Mit der Einigung der Regierungschefs kann nun ein Entwurf mit den Änderungen im Staatsvertrag erarbeitet werden und die Länderparlamente werden einbezogen.
Öffentlich-Rechtliche: Flexibleres Programmangebot geplant
Man wolle den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio sichtbarer herausstellen, hieß es. Die Länder wollen unter anderem mehr Flexibilität beim Programmangebot ermöglichen – digitale Streaming-Angebote im Netz abseits des fortlaufenden Programms werden immer wichtiger. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erläuterte in der Mitteilung: "Es geht uns darum, Angebote zu ermöglichen, die Bürger und Bürgerinnen dort zu erreichen, wo sie sich (medial) aufhalten und mit den Formaten, die sie brauchen."
Ein wichtiger Punkt in den Debatten im Vorfeld war die Frage, welchen Stellenwert künftig die Unterhaltung im Programm der Sender einnehmen soll. Man brauche eine breite Verständigung darüber, was den Markenkern in der heutigen Zeit ausmacht, hieß es in der Mitteilung weiter. Das seien natürlich auch Kultur, Bildung, Information, und auch Unterhaltung gehöre dazu, "wenn dies einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht".
Rundfunkbeitrag: Finanzierung soll in einem weiteren Schritt Thema werden
Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Diese legen den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Um konkrete Programminhalte geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst – mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Der Auftrag beschreibt, was Sender für die Öffentlichkeit übergeordnet leisten und anbieten sollen und welche Aufgaben Gremien in den Sendern haben.
Bei der jetzigen Reform geht es auch nicht um den Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro, den Haushalte für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen. Das Thema Finanzierung soll in einem weiteren Reformschritt später in den Mittelpunkt gerückt werden. (dpa/okb)
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