Überraschende Wendung im Mordfall Walter Lübcke: Der dringend tatverdächtige Stephan E. hat am Dienstag sein Geständnis widerrufen. Die Ermittler gehen jedoch von einem Widerruf taktischer Natur aus.
Im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der schwer tatverdächtige Stephan E. sein Geständnis widerrufen. Das teilte sein Anwalt Frank Hannig der "Bild"-Zeitung mit. Entsprechende Informationen liegen auch der Deutschen Presse Agentur vor.
"Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen. Mehr werde ich dazu im Moment nicht sagen", sagte Hannig. Auf Antrag seines Mandanten habe es einen Verteidigerwechsel gegeben. Er sei als Pflichtverteidiger durch den BGH beigeordnet worden.
Nach einem SWR-Bericht ist der Widerruf eher taktischer Natur. Das ursprüngliche Geständnis des 45-Jährigen sei so detailreich gewesen, "dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien".
Fall Lübcke: Stephan E. soll Geständnis widerrufen haben
Die Bundesanwaltschaft hatte erst am Dienstagmorgen einen Haftbefehl gegen E. bei den Ermittlern des Bundesgerichtshofs (BGH) erwirkt. Bei der Anhörung soll er dann sein Geständnis widerrufen haben. E. soll Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben und hatte dies Ende Juni auch eingeräumt.
Der neue Haftbefehl ersetzte den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.
Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden. (ank/msc/dpa)
Verwendete Quellen:
- "Bild Online": Neonazi Stephan E. widerruft Mord-Geständnis!
- SWR Aktuell: Lübcke-Mordfall: Stephan E. widerruft Geständnis
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