• Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten wurde bevorzugt ein bestimmtes Gesundheitsportal angezeigt.
  • Dieses Gesundheitsportal wird vom Gesundheitsministerium und Ressortchef Jens Spahn verantwortet.
  • Die Landesmedienanstalt hat diese Zusammenarbeit zwischen Google und Bundesgesundheitsministerium beanstandet.

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Die Landesmedienanstalten haben eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium zu einem Gesundheitsportal im Netz beanstandet. Die Beanstandung gegen Google wurde wegen Verletzung der im Medienstaatsvertrag festgeschriebenen Diskriminierungsfreiheit ausgesprochen, wie die Medienregulierer am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.

Um diese Kooperation geht es: Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird.

Jens Spahn wollte Gesundheitsportal bekannter machen

Die Informationen stammen zum Beispiel vom Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut oder von medizinischen Fachgesellschaften. Spahn erhoffte sich durch die Kooperation einen Bekanntheitsschub für das Portal. Die Kooperation wurde im November 2020 vorgestellt. Medienhäuser befürchteten Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten.

Durch die Kooperation habe eine "unbillige Behinderung anderer Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte stattgefunden", hieß es von den Medienregulierern nun. Da die Kooperation bereits beendet ist, verzichteten sie auf den Erlass einer Untersagungsverfügung gegen Google.

Zusammenarbeit mit Gesundheitsportalen wird kritisch beäugt

Im Dezember hatte die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein das interne medienrechtliche Verwaltungsverfahren gegen Google angestoßen.

Geprüft wurde, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) entschied sich nun für eine Beanstandung.

Auch Burda schon in Konflikt geraten wegen Google

Der Fall beschäftigte bereits ein Gericht: Im Februar hatte das Landgericht München die Zusammenarbeit vorläufig untersagt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Es ging in dem Verfahren aber nicht um das Portal an sich.

Geklagt hatte der Medienkonzern Hubert Burda Media über sein Tochterunternehmen, das Gesundheitsportal netdoktor.de. Google entfernte danach die prominente Darstellung des Portals.  © dpa

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