Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern beschäftigt sich diese Woche mit der Frage, ob und auf welchem Wege als gefährlich eingestufte Syrer und Afghanen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden könnten. Hierzu hat Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag eingebracht.
"Der Bund muss Wege eröffnen, wie im Einzelfall Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen hochsicherheitsrelevanter Personen insbesondere auch nach Syrien und Afghanistan erfolgen können", sagte Innenministerin Tamara Zieschang vor Beginn der Herbstkonferenz am Mittwoch in Berlin der Deutschen Presse-Agentur. Dies gelte aus ihrer Sicht nicht nur für islamistische "Gefährder", sondern auch für Menschen, die schwere Straftaten begangen hätten.
Gerade vor dem Hintergrund der von der Ampel-Koalition angekündigten "Rückführungsoffensive" dürfe es keine "Denkverbote" geben, forderte die CDU-Politikerin. "Alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sind zum Schutz der eigenen Bevölkerung auszuschöpfen", fügte sie hinzu. Zieschang verwies auf den enormen Aufwand, den die Polizei zur Überwachung sogenannter Gefährder betreiben muss.
Das Bundeskriminalamt (BKA) weiß aktuell von knapp 500 islamistischen "Gefährdern". Als "Gefährder" bezeichnet das BKA Menschen, denen die Behörden schwerste politisch motivierte Straftaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen. Seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 gibt es keine Rückführungen nach Afghanistan mehr. Für Syrien gilt aufgrund der Situation im Land ein Abschiebestopp.
Als Beispiel dafür, dass in Einzelfällen auch Abschiebungen in Länder, wo es kompliziert ist, möglich sind, wertet man in Magdeburg den Fall eines Palästinensers, der 2018 aus Sachsen-Anhalt über Jordanien in das Westjordanland abgeschoben worden war. © dpa
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