Vor Jahren stand eine Reform der Gesetze rund um die Vergewaltigung in der Ehe im Raum. Friedrich Merz stimmte damals dagegen. Wie er heute dazu steht.
Unions-Kanzlerkandidat
Er bezog sich dabei auf seine viel kritisierte Entscheidung, 1997 gegen einen Gesetzentwurf zu stimmen, der die Vergewaltigung in der Ehe ins Strafgesetzbuch aufnehmen sollte.
Merz: "Rund die Hälfte der Unionsfraktion hat das so gesehen wie ich"
Vergewaltigung in der Ehe sei immer schon strafbar als Nötigung und als schwere Körperverletzung, so Merz. Er habe nie gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt, sondern für eine Widerspruchsklausel, die den Opfern die Möglichkeit gegeben hätte, eine Strafverfolgung zu verhindern. "Ich habe vor über 25 Jahre für eine solche Lösung gestimmt. Auch rund die Hälfte der Unionsfraktion hat das so gesehen wie ich. Andere haben es anders gesehen – und sie haben Recht gehabt aus der Rückschau."
Der CDU-Vorsitzende will bei der Neuwahl am 23. Februar für das Hochsauerland in den Bundestag einziehen. Die dortige CDU stimmt am Samstag über seine Direktkandidatur ab. (dpa/bearbeitet von ari)
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