Verbraucher, die an den EU-Kapitalmärkten investieren, sollen nach dem Willen der Mitgliedsstaaten künftig besser geschützt werden. Demnach sollen solche Kleinanleger etwa leichter Zugang zu wichtigen und leicht verständlichen Informationen für Geldanlage-Produkte bekommen, wie die Länder am Mittwoch mitteilten. Generell solle die sogenannte Kleinanlegerstrategie für mehr Transparenz und Offenlegung sorgen.
Grundlage für die Verständigung der Länder ist ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr. Es solle sichergestellt werden, dass Kleinanleger fair behandelt würden und angemessen geschützt seien, hieß es damals. Die Brüsseler Behörde hatte auch ein Provisionsverbot bei bestimmten Käufen ohne Beratung vorgeschlagen. Da sowohl die EU-Länder als auch zuvor bereits das Europaparlament dieses in ihren jeweiligen Verhandlungspositionen ausschließen, dürfte es vom Tisch sein.
Bei Verkäufen auf Provisionsbasis erhalten etwa Versicherungsvertreter prozentual Geld von den Versicherungen und Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten. Je teurer das Produkt, desto mehr Provision bekommt in der Regel der Vertreter. Verbraucherschützer sehen dadurch die Gefahr von Interessenkonflikten. Nach Willen der EU-Länder sollen diese durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden, beispielsweise durch einen einheitlichen Test, mit dem sichergestellt werden soll, dass Berater im besten Interesse des Kunden handeln.
Die EU-Länder müssen noch mit dem neu gewählten Parlament verhandeln, damit die neuen Regeln in Kraft treten können. Die EU möchte, dass mehr Kleinanleger an den hiesigen Finanzmärkten investieren, damit mehr Kapital für den grünen und digitalen Wandel zur Verfügung steht. Dafür wird seit Jahren in Brüssel auch an der sogenannten Kapitalmarktunion gearbeitet. Nach Jahren ohne große Fortschritte beim Zusammenwachsen der europäischen Kapitalmärkte hatten sich zuletzt die Staats- und Regierungschefs der EU gemeinsam dafür ausgesprochen, das Projekt stärker voranzutreiben. © dpa
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