Jährlich werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vererbt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Darauf fällt meistens Erbschaftssteuer an – aber nicht immer in derselben Höhe. Die Erbschaftssteuer einfach erklärt.

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Wer in Deutschland erbt, muss Steuern zahlen. Allerdings nur, wenn die Erbschaft über den Freibeträgen liegt. Diese unterscheiden sich je nach Höhe des Betrags und der Beziehung zum Erblasser. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 und alle anderen 20.000 Euro.

Für alles, was darüber hinausgeht, gelten unterschiedliche Steuersätze, je nach Höhe des Erbes und der Beziehung zum Erblasser:

Erbschaft bis

Steuerklasse 1 (z.B. Kinder, Enkel, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften)

Steuerklasse 2 (z.B. Neffen)

Steuerklasse 3 (sonstige)

75.000 EUR

7%

15%

30%

300.000 EUR

11%

20%

30%

600.000 EUR

15%

25%

30%

6.000.000 EUR

19%

30%

30%

13.000.000 EUR

23%

35%

50%

26.000.000 EUR

27%

40%

50%

über 26.000.000 EUR

30%

43%

50%

Ausnahmen lassen Erbschaftssteuer entfallen

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Erbe selbst in die Immobilie einzieht oder ein Unternehmen vererbt wird.

Ein Beispiel: Gisela vererbt ihrem Sohn Max ein Haus im Wert von einer Million Euro. Zieht Max selbst in das Haus ein und wohnt dort mindestens zehn Jahre, zahlt er aufgrund der Ausnahmeregelung null Euro Erbschaftssteuer.

Will Max nicht darin wohnen, sondern das Haus vermieten oder verkaufen, zahlt er auf die 600.000 Euro, die über dem Freibetrag liegen, 15 Prozent Steuern, also 90.000 Euro.

Durch Schenkungen Erbschaftssteuer vermeiden

Hätten Gisela und Max es aber geschickt angestellt, hätten sie gar keine Steuern zahlen müssen. Denn alle zehn Jahre kann der gleiche Freibetrag wie bei Erbschaften steuerfrei verschenkt werden. In drei Schritten innerhalb von dreißig Jahren wäre das Haus so steuerfrei auf Max übergegangen.

Viel schwerer wiegt jedoch die Steuervermeidung der Superreichen. Mit einigen Tricks, wie Schenkungen an Minderjährige, oder wenn das Vermögen in Form von Unternehmen oder Stiftungen angelegt ist, vermeiden Millionäre Steuern in Millionenhöhe.

Die Einnahmen des Staates aus der Erbschaftssteuer belaufen sich auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Übrigens: Die Einnahmen fließen nicht dem Bund, sondern den 16 Bundesländern zu.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels war zu lesen, dass der Erbschaftssteuerfreibetrag für Enkel bei 100.000 Euro liegt. Tatsächlich liegt er aber bei 200.000 Euro.
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