- Von "bestialischer Behandlung" durch den belarussischen Staat sprechen Anwälte, die im Namen von Opfern gegen Alexander Lukaschenko klagen.
- Das Weltrechtsprinzip erlaubt es, Menschenrechtsverletzungen des rigide regierenden Präsidenten Belarus' auch in Deutschland anzuzeigen.
Machthaber Alexander Lukaschenko ist wegen der Gewaltexzesse nach der Präsidentenwahl in Belarus beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe angezeigt worden.
Vier deutsche Anwälte reichten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im Namen von Folteropfern eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. "Unsere Mandanten erwarten, dass sich Deutschland auch im Falle Belarus zur Verteidigung universeller Menschenrechte bekennt", erklärten die Anwälte. Sie forderten eine unabhängige Aufklärung, die in Belarus selbst nicht zu erwarten sei.
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Die Anwälte erklärten, dass ihnen mehr als hundert Fälle dokumentierter staatlicher Folter in Belarus bekannt seien. Sie seien ausdrücklich durch zehn Folteropfer beauftragt worden, "stellvertretend für alle Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen die staatlich angeordnete und systematische Folter zu erstatten, um Ermittlungen unter deutscher Gerichtsbarkeit zu bewirken".
Verbrechen gegen das Völkerrecht können auch in Deutschland angezeigt werden
Das sogenannte Weltrechtsprinzip erlaubt es, auch hierzulande Völkerrechtsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. In Belarus drohten weder Lukaschenko noch den Angehörigen seines Sicherheitsapparats rechtliche Konsequenzen, erklärten die Anwälte.
Belarussische Oppositionsführerin Tichanowskaja: "Ich habe keine Angst"
Laut UN-Menschenrechtsrat gibt es zahlreiche Berichte über Folter, Entführungen, willkürliche Ausweisungen und das Verschwinden von Menschen in Belarus. Die Anwälte führten aus, ihre zehn Mandanten sprächen von Festnahmen aus nichtigen Anlässen, von Folter und körperlicher Misshandlung, Nahrungsmittel- und Schlafentzug, Demütigung und Entwürdigung.
Man habe sie stundenlang mit gefesselten Händen auf Knien verharren lassen, so dass sie sich nur mit dem Kopf hätten abstützen können. Alle Mandanten hätten schwere gesundheitliche Folgen davongetragen. "Insgesamt kann die staatliche Behandlung nur als bestialisch bezeichnet werden", erklärten die Anwälte.
Belarus: Brutales Vorgehen gegen Demonstranten führte zu Sanktionen der EU und der USA
Nach der weithin als gefälscht geltenden Präsidentenwahl im vergangenen August hatten in Belarus zeitweise Hunderttausende Menschen gegen Langzeitmachthaber Lukaschenko protestiert. Wegen der Gewaltexzesse von Sicherheitskräften gegen friedliche Demonstranten verhängten die EU und die USA Sanktionen gegen Belarus.
Bei den Protesten waren vorübergehend mehr als 30.000 Menschen festgenommen worden. Hunderte wurden zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Hunderte Personen wurden verletzt, mehrere getötet. Die Opposition sieht die ins EU-Land Litauen geflüchtete Oppositionelle Swetlana Tichanowskaja als wahre Gewinnerin der Wahl. (dpa/AFP/hau)
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