Bundesjustizminister Marco Buschmann hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der rechtlichen Vaterschaft als Rückenwind für seine geplante Gesetzesreform beschrieben. Das höchste deutsche Gericht sei "so weit gegangen", dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu geben, mehr als zwei Menschen als Eltern anzuerkennen, sagte der FDP-Politiker am Dienstag in Berlin. Diesen Gestaltungsspielraum wolle man aber nicht ausreizen. "Wir wollen eine ehrgeizige Reform des Abstammungsrechts durchführen, wollen aber keine Revolution machen."
Der Justizminister hatte zuvor zwei Eckpunkte-Papiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht - eins zur Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht sowie eins zur Reform des Abstammungsrechts. Dies bestimmt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Das Papier sieht vor, dass kein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen können soll, solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem ein anderer Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will. Das Konzept der Zwei-Elternschaft soll beibehalten werden. "Darüber besteht in der Koalition auch Einvernehmen, und insofern bedarf es jetzt auch keiner Spekulationen", sagte
Nach einer Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hat das Bundesverfassungsgericht die Position von Männern im Kampf um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder gestärkt. Demnach können Kinder mehr als zwei rechtlich verantwortliche Elternteile haben. Der Gesetzgeber müsse beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater berücksichtigen, hieß es am Dienstag.
Buschmann zufolge sei ja bekannt, dass man das "in die Jahre gekommene deutsche Abstammungsrecht grundlegend reformieren" wolle, sagte der Justizminister. "Wir arbeiten jetzt auf Hochtouren daran, auch einen entsprechenden technischen Gesetzentwurf vorzulegen." © dpa
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