Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht übergangsweise weiter erlaubt ist. Das Gericht musste grundsätzlich klären, ob wirtschaftliche Interessen ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes sein können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Wirtschaftliche Interessen seien für sich genommen kein "vernünftiger Grund" für das Töten der männlichen Küken.
Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken jedoch weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16)
Jedes Jahr sterben 45 Millionen Küken nach dem Schlüpfen
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen.
Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast, weil sie zu wenig Fleisch ansetzen.
Klöckner: Massentöten rasch beenden
Bundeslandwirtschaftsministerin
Klöckner betonte, ein Verfahren zur Erkennung des Geschlechts noch vor dem Schlüpfen sei auf dem Weg zur Serienreife und werde Brütereien bald flächendeckend zur Verfügung stehen. Alternativen müssten dann aber auch rasch angewendet werden. Sie erwarte von Unternehmen und Verbänden, tätig zu werden. Geplant sei bald auch ein Treffen dazu.
Einbezogen werden müssten zudem die Verbraucher, sagte Klöckner. "Mit ihrer Kaufentscheidung haben sie es letztlich mit in der Hand, ob sich innovative Verfahren durchsetzen oder immer mehr Eier importiert werden." Das Ministerium fördere mit insgesamt mehr als acht Millionen Euro mehrere Verfahren und Initiativen, die das Kükentöten überflüssig machten. (dpa/ank)
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