• Mit Entlastungsbeschlüssen für Kinder aus ärmeren Familien und bedürftige Erwachsene reagiert die Bundesregierung auf die zunehmenden finanziellen Belastungen durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg.
  • Auch Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen sich über mehr Geld freuen.

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Ärmere Haushalte erhalten ab Juli finanzielle Entlastung. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Ampelfraktionen den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene.

Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bekommen ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Zuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht.

Erwachsene Bedürftige erhalten Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro

Für erwachsene Leistungsberechtigte wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro beschlossen. Erhalten soll sie, wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhält, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden. Das Geld ist unter anderem als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen gedacht.

Den Sofortzuschlag hatten die Parteien der Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag als Übergangsregelung vereinbart, bis die geplante sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt ist, die alle sozialen Leistungen für Kinder zusammenführen soll.

Mehr Geld für Flüchtlinge aus der Ukraine

Zugleich ebnete die Koalition zudem den Weg für den von Bund und Ländern im Grundsatz beschlossenen Wechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II oder XII. Dies bringt höhere Leistungen mit sich und ermöglicht mehr Unterstützung in den Jobcentern. (dpa/hau)

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