Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern von einer "Revolution".
Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland ist laut Bundesgesundheitsminister
Krankenhausreform tritt 2024 in Kraft
Er strebt nun an, über den Sommer auch mit Beteiligung der Länderseite einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Lauterbach plant demnach auch ein "Transparenzgesetz", mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund für sich machen.
Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa "Kardiologie" statt grobe Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
Nicht alle Streitpunkte gelöst
Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level").
Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. (dpa/AFP/lag)
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