Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) überprüft nach einem Pressebericht ihren Zeitplan für den Start der Kindergrundsicherung.

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Das entsprechende Gesetz solle zwar "zum 1. Januar 2025 in Kraft treten", berichtete die "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch aus einem regierungsinternen Papier. Die Regierung prüfe aber nun, "ob und gegebenenfalls wie (...) Anpassungen an diesem Datum nötig sind". Geprüft werde etwa eine "stufenweise Einführung der Kindergrundsicherung".

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte kürzlich den geplanten Starttermin am 1. Januar 2025 für nicht machbar erklärt. Frühestens Anfang Juli 2025 ist demnach der Start aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen möglich.

Auch die Bundesländer lehnten Teile der Reform aus Angst vor Doppelstrukturen in der Verwaltung ab. Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig.

Mit der Kindergrundsicherung sollen von 2025 an bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag für ärmere Familien gebündelt und das Antragsverfahren vereinfacht werden. Durch höhere Leistungen und eine Bringschuld des Staates will die Regierung so Kinderarmut effektiver bekämpfen.

Auch in anderen Punkten komme die Familienministerin den Kritikern nun offenbar entgegen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" weiter. Kommunalverbände hatten etwa bemängelt, dass Familien, die Bürgergeld beziehen, sich künftig zusätzlich an den für die Kindergrundsicherung geplanten "Familienservice" wenden müssten, um Hilfe zu erhalten. Nun wolle die Bundesregierung ausdrücklich prüfen, ob bedürftige Eltern die Kindergrundsicherung künftig auch über die Jobcenter beantragen könnten, die ohnehin das Bürgergeld auszahlen, hieß es in dem Bericht.

Mögliche Änderungen beim Zeitplan könnten laut "Süddeutscher Zeitung" auch Probleme beim Haushalt 2025 entschärfen. Für das Projekt sind zunächst 2,4 Milliarden Euro veranschlagt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte wegen der Engpässe im Haushalt aber auch Sparmaßnahmen bei Sozialausgaben gefordert. Mit einer späteren beziehungsweise stufenweisen Einführung könnten die Kosten im Einführungsjahr 2025 sinken.

Bis 2028 sollen die Kosten nach den bisherigen Plänen auf rund sechs Milliarden Euro steigen. Inwiefern diese Ausgaben bei einem späteren Start langsamer wachsen würden, ist noch unklar.  © AFP

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