• Der britische Premierminister Boris Johnson hat erneut für Ärger gesorgt.
  • Am Vortag war ein Austausch von WhatsApp-Nachrichten zwischen ihm und dem wohlhabenden Parteispender David Brownlow veröffentlicht worden.
  • Er soll Brownlow für den Luxus-Umbau von seiner Dienstwohnung eine Gegenleistung angeboten haben.

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Die Serie an Enthüllungen über mögliches Fehlverhalten des britischen Premierministers Boris Johnson reißt auch im neuen Jahr nicht ab. Am Freitag sah sich der konservative Politiker Korruptionsvorwürfen ausgesetzt, nachdem am Vortag ein Austausch von WhatsApp-Nachrichten zwischen ihm und dem wohlhabenden Parteispender David Brownlow veröffentlicht worden war.

Johnson hatte in den Textnachrichten vom November 2020 um die Freigabe finanzieller Mittel für die Luxus-Renovierung seiner Dienstwohnung in der Londoner Downing Street gebeten. Im Gegenzug, so scheint es, versprach er ein von dem Unternehmer favorisiertes Projekt voranzubringen - eine Großveranstaltung mit dem Titel "Great Exhibition 2.0". Nur Wochen später traf sich der damalige Kulturminister Oliver Dowden mit Brownlow, um darüber zu sprechen.

Wer Luxus-Umbau gezahlt hat, ist unklar

Johnson hatte seine Dienstwohnung Berichten zufolge für rund 112.000 Pfund (rund 134.000 Euro) renovieren lassen. Britische Regierungschefs dürfen jährlich aber nur bis zu 30.000 Pfund (36.000 Euro) an öffentlichen Geldern für Renovierungsarbeiten beanspruchen.

Johnson hatte Brownlow daher mit der Gründung einer Stiftung beauftragt, die für die Finanzierung aufkommen sollte, doch die Pläne zerschlugen sich. Davon will Johnson aber nichts gewusst haben.

Wer genau den Luxusumbau bezahlt hat, war bereits Inhalt mehrerer Untersuchungen. Die britische Wahlkommission verhängte wegen einer nicht ordnungsgemäß deklarierten Parteispende von Brownlow eine Strafe von 20.000 Pfund gegen die Tory-Partei.

Eine interne Untersuchung hatte Johnson zuvor bescheinigt, zwar unklug, aber nicht in Widerspruch zum Verhaltenskodex für Minister gehandelt zu haben. Der Premier handelte sich aber nachträglich eine Rüge ein, weil er die WhatsApp-Nachrichten nicht zur Verfügung gestellt hatte. Deren Existenz kam erst durch die Untersuchung der Wahlkommission ans Tageslicht. Ihr Inhalt ist brisanter als gedacht. (dpa/ari)

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