Der Bundestag hat Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Das soll Asylverfahren und Abschiebungen beschleunigen. Im Bundesrat könnte die Novelle allerdings noch scheitern.

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Der Bundestag hat Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko mit großer Mehrheit als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.

Am Freitag stimmten 509 der 651 Abgeordneten für den Gesetzentwurf der großen Koalition. 138 stimmten gegen die Novelle, vier enthielten sich. Der Bundesrat muss diesem noch zustimmen.

Die Bundesregierung will mit dieser Änderung des Asylrechts erreichen, dass über Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll dadurch beschleunigt werden.

Die große Koalition war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den Maghrebstaaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen die Grünen oder die Linkspartei mitregieren.

Sonderregelung für Folteropfer

Um diesmal die Zustimmung einer ausreichenden Anzahl von Ländern zu bekommen, hat der Innenausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf überarbeitet: Ausländer, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihre Rechte im Asylverfahren nicht wahrnehmen, weil sie "aus Scham oder anderen Gründen" Hemmungen haben, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten.

Das können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Menschen sein, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Herkunftsland diskriminiert worden sind.

Dennoch gilt es als wahrscheinlich, dass sich im Bundestag auch im zweiten Anlauf keine Mehrheit für die Novelle findet.

Grüne kündigen Widerstand im Bundesrat an

"An unserer grünen Position hat sich nichts verändert: Das Instrument der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten löst keines der genannten Probleme in Deutschland und widerspricht aus meiner Sicht den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts", sagte Parteichefin Annalena Baerbock an diesem Freitag. "Mit Blick auf die Demokratiebemühungen in den Maghreb-Staaten ist es im Gegenteil sogar kontraproduktiv."

Baerbock kündigte an: "Dort, wo wir in den Ländern mitregieren, wird es im Bundesrat aufgrund der grünen Position zu einer Enthaltung oder Ablehnung kommen."

Im Vergleich zum vergangenen Jahr hat sich die Situation im Bundesrat dahingehend geändert, dass die Grünen in Niedersachsen aus der Regierung ausgeschieden sind. Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg will seine Zustimmung davon abhängig machen, ob es ein "tragfähiges Konzept" zum Schutz gefährdeter Gruppen gibt.

Doch selbst wenn Baden-Württemberg sein Okay gibt, könnte die Ausweitung scheitern. Dann nämlich, wenn das von SPD und Linken regierte Brandenburg nicht zustimmt. (szu/mcf/dpa)

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