Die AfD muss nach einem Gerichtsurteil mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern will, doch bei ihrer Wahlparty zur Thüringen-Wahl einlassen.
Das Landgericht Erfurt gab einen Tag vor dem Wahlsonntag klagenden Medienhäusern, die die Pressefreiheit bedroht sehen, recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann sich juristisch beim Oberlandesgericht wehren. Ob es wegen des nun knappen Zeitraums noch zu juristischen Schritten vor der Wahlparty kommt, ist unklar.
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die Tageszeitung "Taz" hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews - häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort.
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So begründet der Richter das Urteil
Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen begründete das Urteil unter anderem damit, dass es sich bei der Wahlparty nicht um eine Dankeschön-Veranstaltung für Wahlhelfer und Parteifreunde handle, sondern diese einen "informatorischen Charakter" habe. Dadurch, dass die AfD bereits andere Medienvertreter zur Party zugelassen habe, sei diese geöffnet worden. Somit müsse die Partei anderen Medienvertretern ebenso die Teilnahme ermöglichen. Der Anspruch darauf könne zwar bei beengten Räumlichkeiten nicht "uferlos" sein. Doch für eine faire Auswahl von Medienvertretern hätte die Partei zuvor transparent ein Akkreditierungsverfahren nach bestimmten Vorgaben kommunizieren müssen, wie der Richter weiter ausführte.
Der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands, Torben Braga, gab an, dass sich Stand Samstagvormittag rund 150 Medienvertreter für die Wahlparty anmelden wollten. Die Kapazitäten am bislang geheim gehaltenen Ort erlaubten aber nur insgesamt 200 Teilnehmer, 50 Medienvertreter hätten bereits eine Zusage erhalten. Bereits vor der mündlichen Verhandlung hatte Braga mitgeteilt, dass die AfD die Wahlparty möglicherweise komplett absagen werde, sollte das Landgericht den Journalisten recht geben.
Warum es eine mündliche Verhandlung gab
Das Landgericht hatte die mündliche Verhandlung angesetzt, weil die AfD gegen einen gleichlautenden Eil-Beschluss des Gerichts von vor einer Woche vorgegangen war. Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass die Partei vor dem Eil-Beschluss hätte rechtliches Gehör bekommen müssen. Dies ist nun erfolgt.
Das Landgericht entschied in einem zweiten Fall, dass ein weiterer klagender Journalist zu der Wahlparty zugelassen werden muss. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof das Landgericht gerügt, weil es der AfD in diesem Fall eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. September - also nach dem Wahltag - eingeräumt hatte. Die Entscheidung muss laut Verfassungsgerichtshof aber vor der Wahlparty erfolgen - was nun geschehen ist. © dpa
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