Hanno Berger gilt als einer der Hauptbeteiligten am Cum-Ex-Skandal. Nun wurde der Steueranwalt zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Mehr Panorama-News

Früher kontrollierte Hanno Berger als Finanzbeamter für den Staat Banken. Später wirkte er an einem Geschäftsmodell mit, durch das der Fiskus um Milliarden geprellt wurde. Nun ist ein zweites Urteil gegen Mr. Cum-Ex gefallen: Das Landgericht Wiesbaden hat Berger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.

Er sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. (AZ: 6 KLs - 1111 Js 18753/21)

Hanno Berger soll im Cum-Ex-Skandal eine tragende Rolle gespielt haben

Der Steueranwalt gilt als Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal. Der heute 72-Jährige soll eine tragende Rolle bei den Steuertricks gespielt haben, mit dem der deutsche Staat um Milliarden betrogen wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.

Das mögliche Höchstmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch für Berger plädiert.

Berger kassierte Millionen Euro

Berger ist die bekannteste Figur des Geschäftsmodells, das der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-Ex-Deals und warb über sein Netzwerk vermögende Kunden ein. Dafür kassierte er Millionen.

Einst war er Beamter in der hessischen Steuerverwaltung, später wechselte er die Seiten und machte sich als Steueranwalt selbstständig. Berger hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und sich als Opfer eines Justizskandals gesehen.

Berger hat zwar das Geschäftsmodell, bei dem Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben wurden und gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden, nicht erfunden. Er gilt aber als Wegbereiter dafür, dass Cum-Ex in Deutschland im großen Stil betrieben werden konnte.

Wegen der Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten und bei Banken weit verbreitet waren, büßte der deutsche Staat geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Nicht das erste Urteil gegen Berger

Es ist nicht das erste Urteil gegen Berger. Er hatte sich durch eine Flucht in die Schweiz jahrelang der deutschen Justiz entzogen, wurde im Februar 2022 ausgeliefert und im vergangenen Dezember am Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt.

Mit dem Urteil in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. (dpa/AFP/ank)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.