Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant strengere Auflagen für Hundehalter. Eine Verordnung soll demnach unter anderem regeln, wie häufig und wie lange Hundehalter mit ihren Vierbeinern Gassi gehen müssen. Auch für Züchter sind strengere Vorschriften geplant.
Das Bundesagrarministerium plant strengere Vorschriften für Hundehalter und Züchter. Die zuständige Ministerin
Eine Verordnung dafür solle möglichst in den ersten Monaten des kommenden Jahres verkündet werden, teilte ihr Ministerium am Montag in Berlin mit. Bisher liegt ein Entwurf Klöckners vor, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll.
Die entsprechenden Pläne führen dabei "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden" ins Feld.
Zweimal täglich Auslauf im Freien
Die Verordnung soll Hundehalter unter anderem dazu verpflichten, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu geben. Zuerst hatte die "Rheinische Post" über den Entwurf berichtet.
"Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden", sagte Klöckner der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Nachfrage. Hunde müssten genug Bewegung bekommen und dürften nicht zu lang alleingelassen werden.
Mindestens vier Stunden täglich sollen sich private und professionelle Hundezüchter demnach künftig um Welpen kümmern müssen, damit diese sich ausreichend an Menschen gewöhnen.
Für die Hundezucht soll gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe - also Welpen-Nachwuchs einer Hündin - gleichzeitig betreuen darf. Für Wurfkisten sollen künftig Größe und Temperatur geregelt werden.
Zuchtanreiz soll durch Ausstellungsverbot entfallen
Hunde, denen tierschutzwidrig Ohren oder Rute entfernt wurden, sowie Tiere, die sich wegen übermäßiger Zucht nicht mehr artgerecht verhalten können, sollen nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Durch das Ausstellungsverbot soll der Zuchtanreiz entfallen.
"Anbindehaltung" von Hunden, also Hunde die ganze Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden.
Auch neue Auflagen für den Nutztiertransport
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands will Klöckner festlegen, dass sie maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, falls die Temperaturen im Transporter zwischenzeitlich über 30 Grad klettern können. "Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden", sagte Klöckner. (ff/dpa/AFP)
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