• Prinz Ernst August von Hannover geht gegen seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in Österreich vor.
  • Er hat beim Landgericht Wels Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet.

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Prinz Ernst August von Hannover geht gegen seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in Österreich vor. Er habe beim Landgericht Wels Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Freitag. Der 67-jährige Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco war am Dienstag zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Er soll im vergangenen Sommer unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss einen Polizisten verletzt und mehrere andere Polizisten sowie Angestellte bedroht haben. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Der Welfenprinz erklärte sich für unschuldig

Der 67-Jährige hatte sich vor Gericht für unschuldig erklärt. Der für seine Ausraster berüchtigte Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. war im September in seinem Jagdhaus in Grünau im oberösterreichischen Almtal festgenommen worden.

Das Gericht hatte dem Welfenprinzen auch mehrere Auflagen erteilt, unter anderem dass er sich einen anderen Wohnsitz in Österreich suchen und sich einer Psychotherapie unterziehen muss. (afp/fra)  © dpa

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