• Zwei junge Deutsche schlugen 2019 auf Mallorca einen Türsteher aus dem Senegal krankenhausreif.
  • Aus rassistischen Motiven, sagte die Staatsanwaltschaft, und forderte 13 Jahre Haft.
  • Aber es kam anders.

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Ein Gericht auf Mallorca hat zwei Deutsche am Montag wegen einer brutalen Attacke auf einen Türsteher aus dem Senegal zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 150.000 Euro verurteilt.

Darauf hätten sich die Anklage und die Verteidigung vor Beginn des Prozesses geeinigt, sagte der Richter bei der kurzen Verhandlung in der Inselhauptstadt Palma.

Die Staatsanwaltschaft rückte damit von ihrer Forderung ab, die Deutschen wegen des rassistisch motivierten Angriffs zu je 13 Jahren Haft zu verurteilen. Im Gegenzug akzeptierten die Verurteilten die Zahlung eines höheren Schmerzensgeldes.

Türsteher im Megapark verprügelt und beleidigt

Die Anklage hatte rund 115.000 Euro gefordert. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt. Für diesen Zeitraum erhielten die beiden aus dem Raum Leipzig stammenden jungen Männer auch Inselverbot.

Die Urlauber aus Deutschland hatten den Türsteher im Megapark am Ballermann auf Mallorca im Juni 2019 verprügelt und rassistisch beleidigt. Sie waren damals mit einer Gruppe Hooligans auf die Insel gereist.

Während eines Konzerts kletterte ein Freund auf die Bühne und wurde von dem Türsteher aufgefordert, diese wieder zu verlassen.

Daraufhin attackierten die beiden Verurteilten den Senegalesen, schlugen und traten auf den am Boden liegenden Mann ein und beschimpften ihn.

Rechtsradikale Symbole auf Handys der Deutschen

Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an der Wirbelsäule. Wegen einer linksseitigen Lähmung kann er seiner Arbeit seitdem nicht mehr nachgehen. Der Richter ordnete an, dass sich die Verurteilten dem Mann zehn Jahre lang weder nähern noch zu ihm Kontakt aufnehmen dürfen.

Bei der Festnahme 2019 hatte die Polizei rechtsradikale Symbole auf den Handys der Deutschen gefunden. Die Leipziger kamen für ein Jahr und drei Tage in Untersuchungshaft, danach durften sie nach Deutschland zurückkehren.

Zum Gerichtstermin am Montag wurden sie per Videokonferenz aus Deutschland zugeschaltet. Eine Übersetzerin fragte, ob sie mit der Einigung einverstanden seien, und las die Bedingungen vor. Beides bestätigten die Deutschen. (dpa/fte)

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