• Am Mittwoch treffen sich Bund und Länder, um zu besprechen, wie es in der Coronakrise mit Öffnungen und Selbsttests weitergeht.
  • Zudem finden im März zwei Landtagswahlen statt.
  • Es gibt neue Energielabels und eine Fristverlängerung beim Baukindergeld.

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Schulen und Kitas sind in vielen Bundesländern bereits wieder für mehr Kinder geöffnet, nun reklamiert auch der Einzelhandel zunehmend Lockerungen für sich - und zwar über die Frisöre hinaus, die bekanntlich am 1. März wieder aufmachen dürfen.

Einzelne Bundesländer haben sich schon dazu entschlossen, Gartenmärkte und Blumenläden unter bestimmten Bedingungen wieder zu öffnen. Generell gilt aber nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 10. Februar, dass Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf abdecken, erst ab einer "stabilen Inzidenz" von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche wieder aufmachen dürfen.

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Vorerst bis zum 7. März gelten außerdem weiterhin die Kontaktbeschränkungen (Angehörige des eigenen Haushalts plus eine weitere Person) und die Pflicht, im ÖPNV und in Geschäften eine medizinische Maske zu tragen.

Am Mittwoch, den 3. März 2021, werden Bund und Länder erneut über all das beraten, und auch über den Stand bei den Selbsttests, die eigentlich ab 1. März für alle kostenlos verfügbar sein sollten.

Zwei Landtagswahlen am 14. März

Dass einige Bundesländer mehr auf Öffnungen dringen als andere hängt wohl auch mit einem anderen wichtigen Termin zusammen: den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz am 14. März.

Es sind nicht die einzigen Länderparlamente, die in diesem Jahr neu gewählt werden sollen: Am 6. Juni folgt Sachsen-Anhalt; für den 26. September sind Wahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen vorgesehen. Am selben Tag findet zudem die Bundestagswahl statt.

Fristverlängerung für Baukindergeld

Vor einigen Wahlterminen im September steht derzeit noch ein "voraussichtlich"; die Coronavirus-Pandemie hat schon für einige Terminverschiebungen gesorgt. So wurden immer wieder auch Fristen verlängert, um Unternehmen und Bürgern entgegenzukommen, so auch beim Baukindergeld.

Das Baukindergeld können Familien mit Kindern beantragen, wenn sie für sich ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen. Es wird über zehn Jahre ausgezahlt und beträgt bei einem Kind 1.200 Euro pro Jahr, bei zwei oder mehr Kindern entsprechend mehr.

Neben einigen anderen Voraussetzungen, wie, dass die Eltern nicht zu viel verdienen dürfen, ist für einen Antrag vor allem entscheidend, wann gekauft beziehungsweise gebaut wurde: Kauf, Baubeginn oder Erteilung der Baugenehmigung müssen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem (jetzt neu!) 31. März 2021 liegen. Vor der Fristverlängerung war der letztmögliche Tag der 31. Dezember 2020.

Das heißt zum Beispiel für den Bau eines Hauses: Die Baugenehmigung sollte noch vor Ablauf des Monats März 2021 vorliegen, um das Baukindergeld beantragen zu können. Der Antrag selbst muss bis spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden (und allerspätestens bis 31. Dezember 2023, danach gibt es kein Baukindergeld mehr).

Neue Energielabels auf Waschmaschinen und Kühlschränken

Eine weitere Neuerung gibt es im März für die Kennzeichnung von Elektrogeräten: Waschmaschinen, Kühlgeräte, also zum Beispiel Kühlschränke und Weinkühler, Geschirrspülmaschinen, Waschtrockner und Fernseher bekommen nämlich EU-weit neue Energielabels.

Dafür hat die EU strengere Kriterien angelegt, so dass die Einstufung der Geräte für Verbraucher wieder verständlicher werden soll.

Nach der alten Skala waren über die Jahre immer mehr Geräte in die beste, die "A"-Klasse gekommen, so dass Unterkategorien wie A+, A++ und A+++ eingeführt wurden. In den unteren C- und D-Kategorien fanden sich hingegen kaum noch Geräte.

Für die neue Skala wurden die Pluszeichen abgeschafft, es gibt nun die Kategorien A, B, C, D, E, F und G - wobei die meisten Geräte, die derzeit mit A eingestuft werden, nun eher in B oder C zu finden sein dürften, wie die Stiftung Warentest schreibt.

Das neue EU-Energielabel kommt und bringt einige Veränderungen mit sich

Am 1. März 2021 wird das EU-Energielabel durch eine neue Version ersetzt. Nicht nur am Layout ändert sich etwas. (Foto: iStock-Alvarez)

Bis zum 14. März müssen (bis auf Auslaufmodelle) alle oben genannten Geräte dieses neue Label haben. Ab September sollen dann auch Lampen und Leuchtmittel ein neues Etikett bekommen, noch etwas später folgende weitere Elektrogeräte.

Google indexiert nur noch Webseiten für mobile Geräte

Eine weitere Umstellung betrifft Betreiber von Websites: Die Suchmaschine Google setzt ihre Mobile-First-Strategie nun in der Breite um, was bedeutet, dass in Googles Suchergebnissen künftig nur noch Websites auftauchen, die auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphones darstellbar sind.

Hintergrund ist, dass viele Websites eine Variante für Desktop-Computer, also normale PCs, und eine für mobile Geräte ausspielen. Bei den Mobile-Versionen sind Inhalte, Bild- und Videoqualität oft etwas abgespeckt, etwa um Ladezeiten zu verkürzen.

Ab Ende März werden die Desktop-Versionen jedoch nicht mehr von Googles Bots durchsucht und nach ihrer Relevanz für eine Suchanfrage eingestuft. Um in den Suchergebnissen weiterhin sichtbar zu sein, sollten Website-Betreiber die Versionen also inhaltlich angleichen, empfiehlt Google.

Mehr Matrixcode-Briefmarken und neue Mofa-Kennzeichen

Wie jedes Jahr müssen sich die Besitzer von Mofas, Mopeds und Rollern ein neues Versicherungskennzeichen besorgen, mit dem sie nachweisen, dass sie eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug haben.

Anders als Autobesitzer brauchen Fahrer sogenannter Kleinkrafträder kein amtliches Kennzeichen und müssen keine KfZ-Steuer zahlen. Was sie aber brauchen, ist eine KfZ-Haftpflichtversicherung.

Das Versicherungskennzeichen gilt jeweils ab dem 1. März für ein Jahr und wechselt jedes Jahr die Farbe; dieses Jahr ist es blau. Zu bekommen sind die Kennzeichen unter anderem bei den Versicherungen, aber zum Beispiel auch bei Banken. Wird der Vorgang online abgewickelt, wird das Kennzeichen in der Regel nach dem Zahlungseingang per Post versendet.

Zum Thema "versendet" passt auch eine weitere kleine Neuerung: Nach der ersten Briefmarke mit Matrixcode im Februar, bringt die Post am 1. März eine weitere heraus. Sie hat Maus und Elefant aus der "Sendung mit der Maus" als Motiv, die in diesem Jahr ihren 50. Geburtstag feiert.

Der Matrixcode befindet sich rechts oben auf der Marke, kann mit der Post & DHL-App eingescannt und die Sendung dann verfolgt werden - allerdings nur bis zum Briefzentrum am Zielort, nicht bis zum Empfänger. Eine Bestätigung, dass der Brief angekommen ist, gibt es weiterhin nur per Einschreiben.

Frühling und Sommerzeit kommen

Kurz vor dem meteorologischen Frühlingsanfang am 1. März kommen dieser Tage noch einmal die winterlichen Temperaturen zurück. Astronomisch gesehen beginnt der Frühling aber ohnehin erst am 20. März.

Eine Woche später werden dann die Uhren umgestellt, auf Sommerzeit. Das heißt: eine Stunde weniger schlafen, denn der Zeiger rückt in der Nacht vom 27. auf den 28. März von 2 auf 3 Uhr vor.

Verwendete Quellen:

  • ADAC-Website
  • Deutsche Post/DHL-Website
  • Google-Entwickler-Blog
  • Glossar des Deutschen Wetterdienstes
  • Website der Bundesregierung
  • Website des Bundesrats
  • Website der KfW
  • Website der Stiftung Warentest
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