Mitte Juni wird die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für den größten Teil Europas aufgehoben. Für einzelne Länder kommt es aber zu einer Verzögerung - darunter ausgerechnet das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die weltweite Reisewarnung ab dem 15. Juni für die meisten europäischen Staaten aufzuheben, falls die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie es zulässt. Die Regelung gilt für 29 europäische Staaten, wie Außenminister
Ab dem Zeitpunkt werde die Warnung für die EU-Staaten, weitere Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens - Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein - sowie für Großbritannien aufgehoben, sagte Maas. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass dann touristische Reisen in die genannten Länder in allen Fällen wieder möglich sind.
Verzögerungen in manchen Ländern
Für einzelne der Länder wird sich der Schritt noch verzögern. Für Staaten, in denen am 15. Juni noch "großflächige Ausgangsbeschränkungen" oder Einreiseverbote gelten, soll die Reisewarnung zunächst bestehen bleiben, wie aus einem vorab durchgesickerten Eckpunktepapier hervorgeht.
Das könnte nach jetzigem Stand Norwegen und das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen betreffen: Spanien. Die Regierung in Madrid will erst am 1. Juli die Grenzen für ausländische Touristen wieder öffnen. Dann soll auch die zweiwöchige Zwangsquarantäne für alle Einreisenden aufgehoben werden.
Die norwegische Regierung erwägt, das bestehende Einreiseverbot bis zum 20. August aufrecht zu erhalten. Am Freitag gab die Regierung in Oslo allerdings bekannt, dass zumindest Dänen ab dem 15. Juni einreisen können.
Es soll nun geprüft werden, ob man die Grenzen für Reisende aus "einzelnen anderen nahe liegenden europäischen Ländern" öffnen kann.
Reisewarnung kann reaktiviert werden
Die Bundesregierung macht in dem Eckpunktepapier klar, dass die Reisewarnung für bestimmte Länder oder Regionen reaktiviert werden kann, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder drastisch steigt. Dabei will sie sich an der für Deutschland geltenden Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen orientieren.
Wird diese überschritten, behält sich die Bundesregierung "Schutzmaßnahmen" vor. "Dazu können bspw. länder- oder regionsspezifische Reisewarnungen gehören", heißt es in dem Papier.
Das gilt auch für den Fall, wenn einzelne Staaten die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz im Tourismusbetrieb nicht ausreichend ergreifen. Grundlage werden dabei die von der EU-Kommission entworfenen Richtlinien sein.
Rückholaktion soll nicht wiederholt werden
Die Rückholaktion für 240.000 deutsche Touristen nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie soll auf jeden Fall nicht wiederholt werden. "Eine Abholung deutscher Staatsangehöriger durch die Bundesregierung während einer möglicherweise im Ausland verhängten Quarantäne bleibt ausgeschlossen", heißt es in dem Dokument.
Noch nicht entschieden hat die Bundesregierung, wie sie mit den Ländern außerhalb der EU umgehen will. Maas hatte sich dazu am Dienstag zurückhaltend geäußert.
"Möglicherweise wird dies noch eine Zeit in Anspruch nehmen", sagte er. Vor allem die Türkei, die Nummer drei unter den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen, hofft darauf, dass auch für sie die Reisewarnung aufgehoben wird. (dpa/afp/ank)
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