Im Frühjahr 2019 sollen die 5G-Frequenzen versteigert werden, die ultraschnelles mobiles Internet nach Deutschland bringen werden. Doch um das Vergabeverfahren der 5G-Lizenzen und die Auflagen für Mobilfunkbetreiber ist ein Streit zwischen Telekommunikationsanbietern, Politik und Wirtschaft entbrannt.

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In den kommenden Monaten werden die Weichen für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestellt: Die Bundesnetzagentur wird die Lizenzen für die Nutzung des neuen und ultraschnellen Mobilfunknetzes 5G versteigern.

Telekommunikationsunternehmen können sich dann an einem Bieterverfahren beteiligen, das ihnen die Nutzung der Lizenzen sichert, um anschließend mit dem Aufbau des Netzes beginnen zu können.

Bis dahin ist es jedoch ein weiter Weg, denn vor der Versteigerung muss die Bundesnetzagentur die Richtlinien festlegen, an die sich die Unternehmen nach dem Erwerb halten müssen.

Geplant ist, dass die Bundesnetzagentur die Rahmenbedingungen bis Ende November festgelegt hat. Zuletzt brachten allerdings Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem gemeinsamen Brief an die Bundesnetzagentur den Vorschlag eines zeitweisen Aussetzens des Verfahrens ins Spiel.

Die öffentliche Debatte um die Vergabedetails hat zuletzt nochmals erheblich an Fahrt gewonnen – und die mitunter an den Tag gelegte Schärfe kann nur nachvollziehen, wer die Relevanz des Themas versteht.

Das Internet der Zukunft für die Digitalisierung der Wirtschaft

Der Mobilfunkstandard 5G wird auch "Echtzeitinternet" genannt, weil er eine Standleitung ins Netz ermöglichen wird – ohne Ladezeiten und Verzögerungen: 5G verspricht extrem schnelle Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 10.000 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und eine Latenzzeit - also die Zeitspanne, die ein Datenpaket vom Absender zum Empfänger braucht - von unter einer Millisekunde.

Während diese technischen Fortschritte zwar auch den Mobilfunkkunden zugutekommen werden, verspricht sich vor allem die Wirtschaft einen Quantensprung in der Digitalisierung.

So können dank der 5G-Standleitung Maschinen, Fahrzeuge und eine Vielzahl an Sensoren in verschiedenen Bereichen wie der Landwirtschaft und der Industrie 4.0 permanent mit dem Internet verbunden sein.

Damit wird der Funkstandard Technologien wie selbstfahrende Fahrzeuge, intelligente Verkehrskonzepte oder die automatische Regulierung des Nutzpflanzenanbaus ermöglichen.

Die 5G-Verfügbarkeit ist damit ein zentraler Faktor mit Blick auf den internationalen Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten.

Flächendeckendes 5G-Netz gefordert

"Für die 5G-Versorgung müssen sich die Versorgungsauflagen an dem Bedarf der neuen Dienste und Anwendungen orientieren. Hier geht es nicht unbedingt nur um bewohnte Gebiete, sondern auch um die Abdeckung von Industrieparks oder landwirtschaftlichen Flächen", sagt Hans Schotten, Professor für Funkkommunikation und Navigation an der Technischen Universität Kaiserslautern.

Und genau hier beginnen die Probleme bei der Festlegung der Vergaberichtlinien: Bisher enthält der Entwurf keine Verpflichtung für die Telekommunikationsunternehmen, das 5G-Netz flächendeckend aufzubauen.

Dies sei den Unternehmen wirtschaftlich nicht zuzumuten, argumentiert die Netzagentur. Denn neben der Ersteigerung der Funklizenzen müssen sie eine völlig neue Infrastruktur aus Sendemasten und Glasfaserkabeln aufbauen.

Die Wirtschaft hält dagegen: VW-Chef Herbert Diess etwa sagte dem "Handelsblatt", dass Autos bald vollvernetzt "und damit schon bald echte Internet-Devices" sein werden. Dafür sei "ein schnelles und flächendeckendes 5G-Netz Voraussetzung". Mehr als 20 Topmanager der deutschen Wirtschaft forderten ebenfalls ein radikales Umdenken, damit Deutschland nicht den Anschluss bei der Spitzentechnik verliere.

Auch aus der Politik gibt es harsche Kritik an dem Richtlinienentwurf der Bundesnetzagentur: Ulrich Lange, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte dem "Handelsblatt", dass er in dem gemeinsam mit weiteren Unions-Politikern unterzeichneten Brief die Bundesnetzagentur aufgefordert habe, die Vergabebedingungen zu verschärfen.

Die Politiker fordern von den Telekommunikationsunternehmen, das Netz gemeinsam auszubauen, um so die Kosten im Rahmen zu halten.

Regeln für den Marktzugang von Drittanbietern umstritten

Experte Schotten warnt davor, bei den Richtlinien die gleichen Fehler wie bei der Vergabe der 4G-Lizenzen zu machen: Denn das LTE-Netz weist nach wie vor große Abdeckungslücken auf.

"In die Richtlinien müssen angemessene und abgestufte Sanktionen aufgenommen werden für den Fall, dass die Telekommunikationsunternehmen sich nach der Versteigerung nicht an die Vereinbarungen halten", sagt er.

Ein weiterer großer Streitpunkt ist die Frage des Wettbewerbs: Aktuell teilen sich die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica den Markt untereinander auf. Ihnen gehört die gesamte Mobilfunknetz-Infrastruktur in Deutschland.

Möchte ein Wettbewerber Mobilfunktarife anbieten, muss er die Kapazitäten von ihnen mieten. Die Netzbetreiber werden sich auch an dem Bieterverfahren für die 5G-Lizenzen beteiligen und nach und nach Teile ihres Netzes auf den neuen Mobilfunkstandard aktualisieren.

Diskussion um National Roaming

Telekommunikationsunternehmer Ralph Dommermuth, Chef von United Internet (zu dem 1&1 und damit die Portale WEB.DE und GMX gehören), fühlt sich bei dem 5G-Vergabeverfahren benachteiligt, wie er in einem Interview mit dem "Handelsblatt" sagte.

Er überlege demnach, sich an der Versteigerung der 5G-Lizenzen zu beteiligen, fordert dafür aber, dass die Bundesnetzagentur die anderen Netzbetreiber zum sogenannten National Roaming verpflichtet, um seinen Kunden ein flächendeckendes Netz anbieten zu können.

Das bedeutet, dass die Netzbetreiber ihre Infrastruktur Drittanbietern wie United Internet kostenpflichtig zur Verfügung stellen müssen.

"National Roaming ist beim Aufbau neuer Netze üblich, da Tausende Antennen nicht am ersten Tag aufgestellt und ans Glasfasernetz angeschlossen werden können. Nehmen wir an, wir hätten die Großräume Frankfurt und Köln bereits abgedeckt, dann würden unsere Kunden ja zu Recht erwarten, dass sie auf der Autofahrt dazwischen nicht plötzlich in einem Funkloch landen", begründet Dommermuth seine Forderung.

Auch Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, würde den Markteintritt eines zusätzlichen Netzbetreibers begrüßen. Er betrachtet National Roaming als geeignetes Mittel. Im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sagte er im August: "Der Markt muss für Newcomer offen bleiben. Eine vierte Kraft wäre wünschenswert."

Hierfür käme auch ein "zeitlich befristetes National Roaming" infrage, so dass ein neuer Anbieter Netze anderer Bertreiber zumindest in der Aufbauphase mitnutzen könne.

Bei der Abwägung pro oder contra National Roaming müssten Lösungen "einerseits investitions-, andererseits wettbewerbs- und verbraucherfreundlich" gestaltet werden: "Das ist eine Frage der Balance."

Telekommunikationsdienstleister wie beispielsweise Freenet fordern eine sogenannte Dienstanbieterverpflichtung. Sie würde sicherstellen, dass die Netzbetreiber auch Konkurrenten ohne eigenes Netz auf ihre Infrastruktur zugreifen lassen müssen.

Die Bundesnetzagentur befürwortet zwar das National Roaming, will es aber bisher nicht verpflichtend festschreiben. Stattdessen verweist die Agentur auf ihre Auflage für die Mobilfunknetzbetreiber, dass sie Drittanbieter nicht diskriminieren und den Wettbewerb nicht einschränken dürften.

Naturgemäß halten die Netzbetreiber selbst wenig von den Forderungen ihrer Konkurrenten. So kritisiert Dirk Wössner, der Chef von Telekom Deutschland, die Unsicherheit bei den Rahmenbedingungen für das Vergabeverfahren als Gift für Investitionen und sagt: "Es kann nicht sein, dass die einen die Investitionen und das Risiko tragen und die anderen die Sahne abschöpfen." Auch Telefónica beschwerte sich über "ungeklärte Details" bei den Vergaberichtlinien.

Noch ist kein Ende des Streits um die 5G-Lizenzvergabe in Sicht: Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband und somit Vertreter der Verbraucherinteressen, fordert die Bundesnetzagentur dazu auf, ihren Entwurf grundlegend nachzubessern - im Interesse des Wettbewerbs und der Kunden: "Wir brauchen Zugangsverpflichtungen für Anbieter ohne Netz, neue Player auf dem Markt und die Verpflichtung zum zeitnahen flächendeckenden Ausbau."

Verwendete Quellen:

Transparenzhinweis: WEB.DE und GMX sind Teil der United Internet AG, die sich möglicherweise an der Auktion zur Vergabe der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G beteiligen wird.


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