Der Europäische Gerichtshof hat in der vergangenen Woche die Reform des Europäischen Urheberrechts mit ihren lange umstrittenen Upload-Filtern als rechtmäßig bestätigt. Dass die Regelungen in der Praxis funktionieren, belegt ein Rückblick auf den Star Wars Tag "May the 4th" 2022.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Ende April 2022 hat der Europäische Gerichtshof Artikel 17 der Urheberrechts-Richtlinie und damit auch Upload-Filter für zulässig erklärt. Der Ausgleich zwischen der Meinungs- und Informationsfreiheit der Internetnutzer und den wirtschaftlichen Interessen der Urheberrechtsberechtigten ist dem Europäischen Gesetzgeber also gelungen.

Auch für die deutsche Regelung, die diesen Interessenausgleich nach langer Debatte mit einer Kombination aus gesetzlichen und vertraglichen Erlaubnissen vorgenommen hat und die 2021 verabschiedet wurde, sieht es damit rechtlich gut aus. Die Einzelheiten für den Erwerb von Nutzungsrechten regelt in Deutschland ein spezielles Gesetz.

Star Wars Tag: Urheberrecht im Praxistest

Am 4. Mai war auch in diesem Jahr weltweit Star Wars Tag. Das Datum ist nicht der Geburtstag von Yoda, sondern das Ergebnis eines Wortspiels. "May the 4th", also die Datumsangabe "4. Mai", klingt fast genauso wie "May the force (be with you)", also der bekannte Jedi-Satz "Möge die Macht (mit Dir sein)".

Der Tag ist eine Herausforderung für alle Fans, denn schließlich gehört die Saga zu den teuersten und bestgeschützten Inhalten des bekannten Universums. Dennoch werden Teile davon umfangreich im Netz verbreitet.

"May the 4th" als geschützte Wortmarke

Der Rechtsschutz beginnt bereits beim Slogan "May the 4th". Dabei handelt es sich nämlich um eine seit 2020 geschützte Wortmarke. Darf man den Satz deshalb nicht verwenden?

Doch: Hier geht es zunächst gar nicht um das Urheberrecht, sondern um Marken- und Designschutz. Der verbietet es zwar, eine Weltraumsaga mit dem Titel "May the 4th" an den Markt zu bringen. Aber wenn man nur darüber reden will, darf man den geschützten Satz benutzen.

Markenrecht: Schutz für Bilder von Darth Vader & Co.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat sich auch am Stars Wars Tag beteiligt, zeigt bei der Gelegenheit jede Menge geschützte Star-Wars-Inhalte und erklärt bei der Gelegenheit vieles über Schutzrechte und deren Wert. Eine prima Idee und völlig legal, denn das Amt tritt ja nicht als Anbieter von Stars-Wars-Inhalten im Wettbewerb zu den Rechteinhabern auf. Im Gegenteil: Das Amt macht seinen Job und klärt informativ und verständlich über den Markenschutz auf.

Urheberrecht: Erlaubnisse für Zitate, Karikatur, Parodie und Pastiche

Natürlich geht es am Star Wars Tag aber auch um Urheberrecht. Zu Ehren der Idee der Macht des Guten, finden sich im Netz zahlreiche Inhalte, etwa Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche.

Die Abgrenzung ist oft schwierig. Dann, wenn sie die Schwelle der Geringfügigkeit überschreiten, muss derjenige, der sie auf einer Plattform verbreitet, nach dem Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern (UrhDaG) das Teilen von Online-Inhalten lizenzieren.

Im Zweifel haften jetzt die Plattformen, nicht die Nutzer

Nach der bisherigen Rechtslage traf diese Pflicht denjenigen, der den Inhalt hochgeladen hat, also viele Nutzerinnen und Nutzer, die deswegen abgemahnt wurden. Das dreht das neue Recht um und nimmt im Zweifel Plattformen wie YouTube & Co. in die Haftung. Die neue Rechtslage in Europa ist für den Europäischen Gerichtshof fair.

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Urheberrecht besteht Praxistest

Das Urheberrecht besteht also nicht nur die gerichtliche Kontrolle des EuGHs, sondern auch den Praxistest des Star Wars Tages. Viel Lärm und Hass um wenig also und am Ende ein rechtlicher Erfolg für den "Urheber" der Neuregelung, Axel Voss.

Dem EU-Parlamentarier Voss brachte die jetzt bestätigte Novelle zwar wegen seiner "durchdachten Strategie zur Bewältigung der dringend erforderlichen Reform des Urheberrechts" die Anerkennung seiner Kolleginnen und Kollegen als Parlamentarier des Jahres 2019 ein, aber auch den Hass und die Häme eines weiten Teils der Netzgemeinde. Sogar Schulkinder fühlten sich wegen der befürchteten Zerstörung des Internets auf den Plan gerufen.

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