Herford (dpa/tmn) - Video-Livestreaming ist kein Hexenwerk. Wer das, was er gerade sieht oder erlebt, spontan mit anderen teilen möchte, kann gleich loslegen - etwa mit Facebook Live. V
orteile seien hier Bedienbarkeit, Funktionalität und Reichweite, sagt Gavin Karlmeier, Social-Media-Redakteur beim WDR. "Man klickt einfach auf der App auf seinem Tablet oder Smartphone auf den Button "Live" und ist sofort draufgeschaltet."
Auch technisch muss man nicht wirklich viel beachten, sagt Karlmeier, der auf seiner Facebook-Seite eine wöchentliche Liveshow streamt. "Eine gute Beleuchtung und die Vermeidung von lauten Umgebungsgeräuschen reichen meiner Meinung nach fast schon aus." Es komme schließlich vor allem auf den Inhalt an. "Man muss bedenken, dass die Selfie-Kamera das Bild spiegelt", sagt der Experte. "Heißt also: Wenn man einen beschriebenen Zettel in die Kamera hält, sehen es alle anderen spiegelverkehrt."
Natürlich machen nicht alle Smartphones gleich gute Videos, gibt Daniel Fiene, Leiter redaktionelle Digitalstrategie bei der "Rheinischen Post", zu bedenken. "Bei Premium-Smartphones sieht es meistens besser aus, weil die Kamera hochwertiger ist." Fast wichtiger findet Fiene aber ein vernünftiges Mikrofon, das beim Livestream einen ordentlichen Ton liefert. Denn zum einen lasse sich professionelle Bildqualität per Smartphone und ohne hohen technischen Aufwand sowieso nicht erreichen, so der Experte weiter. Und zum anderen hätten sich die Sehgewohnheiten im und mit dem Internet ohnehin geändert.
Doch: Wie erreicht man seine Zuschauer? Wichtig sei es, an vielen kleinen Rädchen gleichzeitig zu drehen, um die Reichweite zu erhöhen, sagt Sören Steinmann, Inhaber einer Firma für Streaming-Dienstleistungen und -Beratung in Herfod. Die Wahl der Plattform etwa sollte man im Vorfeld gut abwägen. "Während man bei Facebook lediglich seine eigenen Kontakte und Follower erreichen kann, kann bei Youtube Live auch jemand zuschauen, der nicht persönlich mit dem Produzenten verknüpft ist", erklärt Steinmann. Potenziell viele Zuschauer erreicht auch die zu Twitter gehörende Streaming-App Periscope.
Erste Voraussetzung für einen erfolgreichen Stream bleibt aber ein interessanter Inhalt. Eine Privatparty ist vielleicht für Familie und Freunde spannend, dürfte das breite Publikum aber kaum interessieren. Auch der Ort, an dem gestreamt wird, kann für höhere Zuschauerzahlen sorgen. "Je interessanter der ist, desto spannender ist der Stream auch für die Zuschauer", sagt Steinmann. Und natürlich spielen auch Persönlichkeit und Ausstrahlung des Moderators eine wichtige Rolle.
Ob über Twitter oder Facebook: Für Gavin Karlmeier ist die Ankündigung eines Streams im Vorfeld wichtig - am besten gleich inklusive Thema und Inhalt. "Bekannt geben, wie lange - oder besser kurz - der Stream von der Dauer her wird, kann schon für Interesse sorgen", sagt der Experte. Längen im Stream sollte man vermeiden.
Am Ende ist aber nicht wirklich planbar, was ankommt. "Einer der erfolgreichsten Streams war der der US-Amerikanerin Candace Payne, die einfach eine Chewbacca-Maske trug und laut lachen musste", erzählt Daniel Fiene. Viel Zuwachs bekommt ein Stream aber auch, während er schon läuft. "Hier kann helfen, die Zuschauer immer wieder zum Teilen zu animieren, um die eigene Reichweite zu erhöhen."
Aber beim Inhalt darf man die Urheberechte nicht vergessen, und benutzt etwa Gema-pflichtige Musik besser nicht. "Der Livestream von Facebook hat sogar einen Algorithmus, der die Ausstrahlung blockiert, wenn geschützte Musik erkannt wird", weiß Fiene.
Auch mit den eigenen Rechten ist es nicht ganz einfach, denn theoretisch können Facebook oder Youtube mit den über ihre Dienste gestreamten Inhalten machen, was sie wollen. So steht es in ihren Geschäftsbedingungen. In Panik muss deshalb aber niemand ausbrechen. Denn primär tritt man seine Rechte ab, damit die Anbieter überhaupt die Erlaubnis haben, den Inhalt zu veröffentlichen, erklärt Sören Steinmann. "Normalerweise handeln aber diese Plattformen nicht gegen den Nutzerwillen, denn sie sind vom Wohlwollen ihrer Nutzer abhängig." Bisher sei auch noch kein Fall bekannt geworden, bei dem es zu einer Veröffentlichung von Inhalten gegen den Wunsch eines Nutzers gekommen ist. © dpa
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