Vernetzt und künftig autonom fahrende Autos sind ein entscheidender Faktor der Digitalisierung. Schon heute findet ein Machtkampf um die Daten in den Fahrzeugen statt. In Baden-Württemberg wurde ein Konzept vorgestellt, das den Datenschutz als Marktfaktor begreift.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Hinter der sperrigen Bezeichnung Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) verbirgt sich das deutsche Datenschutzrecht für die Benutzung von Websites und Apps. Unter der sperrigen Bezeichnung des "anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung" findet sich eine verbindliche Regelung zu Personal Management Services (PIMS), die die Einwilligungen für den Zugriff von Websites und Apps in Endeinrichtungen der Nutzer verwalten sollen.

Deren Mehrwert ist klar erkennbar. PIMS haben die Aufgabe, Nutzern das Erteilen und Verwalten von Einwilligungen zu ermöglichen, um in der Perspektive nervige Cookie-Banner entbehrlich zu machen.

Wirtschaftliche Anreize aus dem Datenschutz

Die Wahrung des Datenschutzes liegt im Interesse der Onlinewirtschaft, das beginnt sich herumzusprechen. Dass ein PIMS-Anbieter kein wirtschaftliches Eigeninteresse an den verwalteten Daten haben darf, ergibt Sinn. Schließlich agiert der Treuhänder als "Datenschließdienst", der den Zugriff nach Nutzerwillen gewährt und den Datenschutz ohne nervige Cookie-Banner stärkt.

Das TTDSG hat aber noch mehr zu bieten, als Einwilligungsmanagement. Per Pressemeldung berichtet der oberste Datenschützer aus Baden-Württemberg über eine Konsultation durch Porsche. Er unterstützt einen Ansatz des Autobauers im Bereich der Mobilität auch wirtschaftliche Anreize mit Hilfe des Datenschutzes zu ziehen.

Daten für die Sicherheit

Wie geht das? Autos sind vernetzte Endgeräte, die eine Vielzahl von Daten über Fahrzeuge, ihre Fahrer und Beifahrer und die Umgebung verarbeiten. Autos kommunizieren mit Hilfe von Daten mit Herstellern und Zulieferern, aber auch mit anderen Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen, Entertainment- und Kartendiensten aber auch mit Restaurants, Tankstellen und so weiter.

Fahrzeuganbieter, die Connect-Dienste zur Verfügung stellen, um ein Fahrzeug mit seinen erworbenen Funktionalitäten bereitzustellen, dürfen Kundendaten verarbeiten, wenn das dem ausdrücklichen Kundenwunsch entspricht.

Ein Ansatz gegen GAFAM

Konkret vereinbart Porsche mit seinen Kunden die Nutzung von zur Verfügung gestellten Fahrzeugdaten nach fest vereinbarten Zwecken und sichert deren Wahrung vertraglich zu. Die Möglichkeit, Staus zu umfahren und eine optimale Verkehrsführung insgesamt, "erkauft" man sich derzeit mit Daten für die Navigationsdienste von Google und Apple.

Weil die Routen von den Algorithmen der Tech-Giganten (GAFAM: Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) unter Zugriff auf Nutzerdaten errechnet werden, ist die Wahl der schnellsten Strecke ein Akt der Steuerung durch Tech-Giganten und keineswegs der Souveränität des Nutzers.

Fahren mit geschützten Daten

Solche Daten sollen nach den Stuttgarter Plänen fair und datenschutzkonform zwischen dem Automobilhersteller und seinen Kunden auf vertraglicher Basis ausgetauscht werden. Sicheres Fahren mit geschützten Daten, wenn man so will. So soll die datenschutzkonforme Erfüllung von datenbasierten Kundenwünschen über die Vertragserfüllung zum Geschäftsmodell werden.

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Vorteil für die europäische Wirtschaft

Ein lang gehegter Wunsch der Datenschützer, dass die Achtung der informationellen Selbstbestimmung auch wirtschaftliche Vorteile schaffen kann, könnte so eingelöst werden. Daten werden nach dem Willen der Beteiligten in einem europäischen Datenökosystem genutzt - und gleichzeitig den Datensilos von Google, Apple & Co entzogen. Solche Ideen können Schule machen.

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Verwendete Quellen:

  • Pressemitteilung: LfDI unterstützt Porsche bei der Umsetzung des TTDSG

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