Wenn Anbieter von Betriebssystemen und Browsern oder die Online-Werbebranche die Hoheit über unsere Daten besitzen, ist das ein Missstand. Die Werbewirtschaft setzt nach wie vor Cookies ein, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder um darauf zuzugreifen. Bundestag und Bundesrat haben nun ein neues Gesetz verabschiedet, das den Datenschutz im Internet zusammenfasst. Bedeutet dies das Ende der Cookies?

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Auf Basis von sogenannten Cookies spielt man Werbung aus. Das gestattet das europäische Datenschutzrecht. Für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Werbung ein berechtigtes Interesse, das eine Datenverarbeitung zu diesem Zweck rechtfertigen kann. Es kommt aber auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens an.

Gesetz ordnet den Datenschutz im Internet

Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt, das der Bundestag kürzlich beschlossen hat. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) fasst die datenschutzrechtlichen Regelungen für Anbieter von Websites und Apps zusammen. Zugleich ordnet es die Anforderungen aus verschiedenen rechtlichen Bereichen, nämlich der Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits.

Wegklicken von Cookie-Bannern ist keine taugliche Einwilligung

Die Abfrage zur Werbeerlaubnis per Cookie und deren Wegklicken soll rechtlich betrachtet ein Einwilligungsvorgang sein. Eine Einwilligung ist ein informiertes und bewusstes "Ja, ich will" zur Benutzung von Daten zu Werbezwecken, mit der Alternative zum "Nein, danke", die nicht an nachteilige Konsequenzen gebunden ist.

In der Wirklichkeit ist die Bestätigung aber ein stereotypes Wegklicken des Banners und damit eher ein "egal, her mit dem Inhalt aus dem Internet" als ein selbst bestimmtes "ja, das verstehe ich, kann die Konsequenzen einordnen und will das so".

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Cookies sind ein Auslaufmodell

Das Gesetz wird Werbecookies und damit auch Cookie-Banner nicht abschaffen. Das würde auch nichts bringen, denn um die Auswertung des Nutzerverhaltens zu unterbinden, greift das Verbot von Cookies ohnehin zu kurz.

Werbetracking kommt längst auch ohne Cookies aus. Über Werbe-IDs/Ad-IDs und weitere eindeutige Gerätekennungen wird das Nutzerverhalten detailliert erfasst. Über sogenanntes "Fingerprinting" kann man Nutzer eindeutig identifizieren, weil jedes Endgerät individuell anders eingestellt ist.

Gesetz ist ein neutraler Mittler zum Einwilligungsmanagement

Das Gesetz geht einen anderen Weg und setzt damit einen Vorschlag um, den die Datenethikkommission der Bundesregierung 2019 gemacht hat. Weil die Werbekommunikation für jeden Einzelnen nicht individuell überschaubar ist, soll ein neutraler Mittler eingeschaltet werden. Das Gesetz nennt ihn einen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung. Geläufig ist unabhängig davon die Formulierung Personal Information Management-System (kurz: PIMS).

Datentreuhänder nach einer Idee der Datenethikkommission

Mit dessen Hilfe übernimmt der Nutzer die Hoheit über seine Daten. Er gibt gegenüber einem Dienst zur Einwilligungsverwaltung, einer Art "Datentreuhänder", seine Datenschutzinteressen per Einwilligung an, etwa über ein Dashboard. Wenn ein Nutzer eine Website oder App aufruft, fragt diese den Willen des Nutzers beim Treuhänder ab und setzt ihn beim Anbieter durch.

Der Nutzer hat künftig die Wahl, ob er individuelle Einwilligungen erteilen will, oder gesammelt über einen neutralen Mittler gegenüber Anbietern von Betriebssystemen, Browsern und sonstigen Telemedien. Das Gesetz verfolgt also zwei Ziele: Der Nutzer wird von der Banner-Flut befreit und Unternehmen können rechtssicher Nutzerdaten verarbeiten. Technische Details soll eine Rechtsverordnung regeln.

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