Tech-Giganten spielen Katz und Maus mit den Gesetzgebern in vielen Staaten. Es regt sich aber auch Widerstand. Das zeigt sich aktuell in den USA und Europa am Beispiel von Apple und Facebook. In Deutschland kann ein geplantes Gesetz helfen.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Das "Oversight-Board" von Facebook ist ein "Privatgericht" des Sozialen Netzwerks. Es hat entschieden, dass das Facebook-Konto von Donald Trump für mindestens sechs weitere Monate gesperrt bleibt. Mit welcher Selbstverständlichkeit der Meinungsgigant für sich das Recht in Anspruch nimmt, die Meinungsprozesse auf der Welt zu regeln, ist bemerkenswert.

Dabei ist eine Kernaufgabe von Staaten, rechtliche Rahmenvorgaben für den Schutz und die Grenzen der Meinungsfreiheit zu etablieren, denen sich auch Anbieter weltweiter privater Kommunikationsräume unterwerfen müssen. Weil das nur unzureichend geschieht, ist es für Tech-Giganten insgesamt in Mode gekommen, sich das Recht passend zu machen

Der Computerspiele-Anbieter Epic-Games geht wegen Wettbewerbsverstößen gegen die Praxis im App-Store von Apple in den USA vor. Der Fortnite-Hersteller ist es leid, 30 Prozent seiner Einnahmen als "Zwangszoll" aus dem Verkauf von Onlinespielen per iOS-App an Apple abführen zu müssen. In Europa wirft die EU-Kommission Apple unfairen Wettbewerb im App Store vor. Auch hier ist der unvermeidliche "Apple-Zoll" das Problem.

Datenschutz ist nicht gleich Datenschutz

Dafür, so Apple, könne man über die App-Store-Pflicht den europäischen Datenschutz sichern und verbotenes Tracking unterbinden. Bei näherer Betrachtung stimmt das nicht. Während Apple bei Drittanbietern eine Einwilligung per Ankreuzen verlangt, können Daten im Datenpool von Apple zu Werbezwecken ohne Haken setzen genutzt werden. Man muss den Ausstiegsbutton erst suchen und wegdrücken.

Das wissen die Wenigsten und noch weniger werden die Apple-Werbung aktiv beschränken. Apples Praxis entspricht nur dann der DSGVO, wenn man Apple-Tracking im eigenen großen Datenpool nicht als Tracking begreift. So sieht es Apple für sein sogenanntes First-Party-Tracking innerhalb der Apple-Welt. Mit diesem Taschenspielertrick wahrt Apple den Datenschutz, wenn es um Drittangebote geht, und sieht sich so außerhalb des Einwilligungserfordernisses der DSGVO. Das ist datenschutzrechtlich sehr fragwürdig.

Selbsternannter Zöllner in eigener Sache

Dafür hilft das Unternehmen sich selbst. Wie ein Zöllner in eigener Sache stellt man sich zwischen Nutzer und Drittunternehmen, überstimmt vorhandene Einwilligungen und bestimmt nach Gusto, wie und wie oft Einwilligungen eingeholt werden müssen. Wenn man so will, verbiegt Apple so den Datenschutz zu seinem Wettbewerbsvorteil. Die Werbewirtschaft hatte die nun eingeführte Neuerung bereits im Vorfeld kritisiert.

Dabei ist die Idee eines Mittlers zwischen Nutzer und Werbeunternehmen gut. Dieser darf aber kein selbst ernannter Zöllner mit Eigeninteressen sein. Es muss ein unabhängiger Treuhänder sein, der den Nutzerwillen kraft gesetzlicher Anordnung über den Unternehmenswillen stellt.

Neues Gesetz soll für fairen Wettbewerb sorgen

Eine entsprechende Regelung wird aktuell für das sogenannten Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) diskutiert. Apple und jedes andere Unternehmen, das nicht Einwilligungsmanagement, sondern Werbezwecke verfolgt, könnte sich nicht als Treuhänder akkreditieren lassen.

Wer nämlich – wie Apple – an Nutzerdaten verdient, ist nicht unabhängig. Die Treuhänder dürfen nur Einwilligungen verwalten. Sie müssen den Nutzerwillen per Dashboard für alle Angebote abfragen und für weitere Abfragen speichern, die der Nutzer möchte. So kann man auf Einzeleinwilligungen und Cookiebanner verzichten und dem Nutzer eine Möglichkeit eröffnen, personalisierte Werbung nach seinem Willen zu erhalten. Apples Betriebssystem müsste den Nutzerwillen ebenso respektieren wie jeder Browseranbieter und die Werbewirtschaft.

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