Wer seinen Winterurlaub im Ausland verbringen möchte, der sollte die dort geltenden Vorschriften unbedingt kennen und beachten. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Informieren Sie sich über Winterreifen-, Schneeketten- und auch Lichtpflicht am besten bevor Sie mit dem Auto in den wohlverdienten Urlaub aufbrechen.
Routinierte Winterurlauber sind in der Regel mit den speziellen Vorschriften vertraut, die insbesondere in Wintersport-Gebieten gelten. Doch auch im europäischen Ausland ändern sich hin und wieder die Ausrüstungsvorschriften und Verkehrsregeln. Darum ist es wichtig, sein Wissen vor Reiseantritt zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Automobilclubs wie der ADAC und der AvD eignen sich besonders gut, um sich über die Winterreifenpflicht im Ausland zu informieren.
Wichtiges zur Winterreifenpflicht im Ausland
In einigen europäischen Ländern gilt die Winterreifenpflicht nur saisonal. In Tschechien müssen Sie die Winterreifen immer vom 1. November bis zum 31. März aufziehen. In Serbien ist Winterbereifung noch einen Tag länger vorgeschrieben, nämlich bis zum 1. April. Und bei unseren Nachbarn in Österreich müssen die Winterreifen sogar noch länger drauf bleiben: vom 1. November bis zum 15. April. Achtung: Dort kann ein entsprechender Verstoß bei Gefährdung anderer bis zu 5000 Euro Bußgeld nach sich ziehen.
Meistens werden Verstöße jedoch mit Strafzahlungen im hohen zweistelligen Bereich geahndet. In Italien ist weder das Bußgeld bei Verstößen, noch die Regelung der Winterreifenpflicht einheitlich: In Südtirol sind Winterreifen vom 15. November bis zum 15. April vorgeschrieben, anderswo können Schilder darauf hinweisen. Bei Missachtung werden bis zu 335 Euro Strafe fällig.
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Kommt es aber aufgrund ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall, dann kommt Mithaftung in Betracht. Ausgerechnet in Norwegen gibt es wie in Polen und Rumänien übrigens überhaupt keine Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen allerdings verpflichtend mit Schneeketten ausgerüstet sein, andernfalls drohen mindestens 75 Euro Strafe.
Schneekettenpflicht in europäischen Ländern
Das bringt uns zur Schneekettenpflicht in Europa. Auch hier sind unsere österreichischen Nachbarn sehr streng, es drohen ebenfalls 5000 Euro Strafe bei Verstoß. Ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol zeigt an, wo diese vorgeschrieben sind. Wer schlau ist, fährt nicht ohne Schneeketten im Gepäck nach Österreich.
In der Schweiz weisen ebenfalls Schilder auf eine bestehende Schneekettenpflicht hin. Dort reicht es allerdings schon, wenn sie mindestens auf den zwei Antriebsrädern angebracht sind. Dies gilt auch für Allradfahrzeuge, sofern keine andere Ausschilderung besteht. Ein Verstoß gegen die Schneekettenpflicht kostet bei den Schweizern laut ADAC ungefähr 88 Euro Strafe.
Wer in den Winterurlaub nach Polen, Tschechien, Litauen, Lettland oder Estland fährt, muss eigentlich nur eines wissen: Die Verwendung von Schneeketten ist dort nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Lichtpflicht am Tag beachten
Was die Lichtpflicht angeht, so sind sich die europäischen Länder weitgehend einig. Fast überall müssen Autofahrer auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Und zwar das ganze Jahr über. Ausnahmen davon stellen Kroatien und Moldawien dar. Dort gilt die Lichtpflicht tagsüber nur im Winter. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn müssen Sie das Licht am Tage nur außerorts und auf Autobahnen einschalten.
Die Strafen bei Verstößen gegen die Lichtpflicht belaufen sich meist auf niedrige zweistellige Euro-Beträge. Teurer kann es jedoch in Estland, Norwegen und Russland werden: Dort drohen Bußgelder zwischen etwa 160 und 200 Euro. Wenn Sie also Ihren Winterurlaub im Ausland verbringen, dann fahren Sie am besten auch tagsüber mit Licht. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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