Wer in den Sommerferien mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte die Verkehrsregeln vor Ort kennen. Doch nicht nur bei Tempoüberschreitungen oder Alkohol am Steuer können Sie mächtig zur Kasse gebeten werden. Von diesen außergewöhnlichen Vorschriften haben Sie vermutlich noch nie gehört.
Im Urlaub in europäischen Nachbarstaaten können Sie nicht nur kulinarische Eigenheiten des Landes kennenlernen. Auch auf den Straßen im Ausland gelten mitunter ganz spezielle Verkehrsregeln, die es so in Deutschland nicht gibt. Wussten Sie beispielsweise, dass das Rauchen im Auto in einigen Ländern teilweise verboten ist? Nein? Das hätte teuer werden können.
Rauchen im Auto – Verbote in Griechenland und Norwegen
Die ohnehin schon strengen Norweger verstehen auch beim Thema Rauchen im Auto keinen Spaß. Innerorts ist das Qualmen im Fahrzeug komplett untersagt. In Griechenland gilt das Verbot nur, wenn Kinder unter zwölf Jahren mit an Bord sind. Wer sich dann aber nicht an die Verkehrsregeln hält, muss ordentlich blechen: Bis zu 1.200 Euro Bußgeld werden dann fällig.
Parken – Sonderregelungen in Schweden und Griechenland
Sorgen Sie dafür, dass Sie in Schweden Ihr Auto auf Privatgrund abstellen können oder parken Sie es regelmäßig um. Denn wer im skandinavischen Land länger als fünf Tage auf öffentlichen Straßen oder Plätzen parkt, wird abgeschleppt. Für Ihre Reise nach Griechenland sollten Sie hingegen zwei Parkverbotsschilder kennen, die es in Deutschland nicht gibt: Ein Schild mit einem senkrechten weißen Strich in der Mitte gilt nur an ungeraden Tagen, eins mit zwei weißen Streifen nur an geraden.
Verbotene und vorgeschriebene Ausrüstung
Wer auf Nummer sicher gehen will und einen gefüllten Reservekanister im Auto mitnimmt, handelt damit in vielen europäischen Ländern gegen die Verkehrsregeln. In Kroatien, Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Spanien ist das verboten. Dafür müssen Sie in Kroatien immer Ersatzglühbirnen vorweisen können, in Bosnien-Herzegowina ist darüber hinaus das Mitführen eines Abschleppseils Pflicht.
Einschränkungen für Fahranfänger
Ebenfalls in Bosnien-Herzegowina existieren Sonderregelungen für Fahranfänger: Um das Risiko nächtlicher Unfälle zu senken, ist Führerscheinneulingen unter 23 Jahren, die noch nicht ein Jahr im Besitzer der Fahrerlaubnis sind, das Autofahren zwischen 23 und 5 Uhr verboten. In Frankreich gelten hingegen gesonderte Geschwindigkeitsgrenzen für Fahranfänger. Auf der Autobahn beispielsweise dürfen sie maximal 110 km/h fahren.
Sonstige Kuriositäten in Europa
Getreu dem Motto "Adlerauge sei wachsam" sind im Nachbarland Österreich Geschwindigkeitsmessungen per Schätzung erlaubt. Laut ADAC dürfen Polizisten Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h ohne technische Geräte feststellen. Wer Dänemark und Italien mit dem eigenen Auto wieder verlassen möchte, sollte sich strikt an die dort geltenden Promillegrenzen halten. Ansonsten droht die Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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