Italien hat seine Straßenverkehrsordnung, die ab Januar 2025 gilt, deutlich verschärft. Die neuen Regelungen sehen drastisch erhöhte Bußgelder und (Haft)-Strafen, sowie auch kurze Führerschein-Entzüge vor.
Der Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung wurde auch vom italienischen Senat nach Zustimmung der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Die Reform ist somit Gesetz. 83 Stimmen waren dafür, 47 dagegen, eine Enthaltung. Alle über 350 Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.
Mit dem neuen Bußgeldkatalog will die italienische Regierung die Anzahl der Verkehrstoten, aktuell jährlich 3.000 Personen, reduzieren. Hier die Übersicht der wichtigsten Änderungen und die entsprechenden Sanktionen.
Alkohol und Drogen am Steuer
- Blutalkoholwert 0,5 bis 0,8 Promille: Bußgeld zwischen 573 und 2.170 Euro, Führerscheinentzug für 3 bis 6 Monate.
- Blutalkoholwert 0,8 bis 1,5 Promille: Strafen verdoppeln sich, Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten möglich. Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug
- Blutalkoholwert über 1,5 Promille:
- Geldstrafe zwischen 1.500 und 6.000 Euro
- Führerscheinentzug für 1 bis 2 Jahre
- Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr
- Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug
- Wiederholung: Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Fahrzeugs
- Drogen am Steuer: sofortiger Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren
Strafen bei Verkehrsunfällen
- Tödlicher Unfall unter Alkohol-/Drogeneinfluss: 2 bis 7 Jahre Haft
- Schwerwiegende Verstöße: 8 bis 12 Jahre
- Schwere Verletzungen: 3 Monate bis 1 Jahr.
- Schwerwiegende Verstöße: 3 bis 5 Jahre
- Sehr schwere Verletzungen: 1 bis 3 Jahre
- Schwerwiegende Verstöße: 4 bis 7 Jahre
Geschwindigkeitsüberschreitungen
- 10 – 40 km/h zu schnell: 173 bis 694 Euro
- 40 – 60 km/h zu schnell: 543 bis 2.170 Euro, Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
- Über 60 km/h zu schnell: 845 bis 3.382 Euro, Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten.
Handy am Steuer
- Erster Verstoß: Bußgeld von 250 bis 1.000 Euro, Führerscheinentzug für eine Woche bei mindestens 10 Punkten auf dem Führerscheinkonto.
- Weniger als 10 Punkte: Führerscheinentzug für 15 Tage.
- Wiederholungstäter: Bußgelder bis zu 1.400 Euro, Führerscheinentzug bis zu 3 Monate, Abzug von 8 bis 10 Punkten.
Verstöße gegen Ampel- und Parkregeln
- Überfahren einer roten Ampel: 177 Euro (vorher 167 Euro).
- Falschparken: Bußgeld von 45 Euro (vorher 42 Euro).
Regelungen für E-Scooter, Fahrräder und Motorräder
- E-Scooter: Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht, Fahrverbot außerhalb von Ortschaften.
- Fahrräder: Neue Radwege werden vorgeschrieben, Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen, Lichtpflicht bei Nacht.
- Motorisierte Zweiräder: Schutzmaßnahmen für Fahrer sollen verstärkt werden.
Die Geldstrafen werden künftig alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst. Dadurch sind regelmäßige Erhöhungen möglich.
Konsequenzen für ausländische Autofahrer
Die verschärften Regelungen gelten auch für Touristen und ausländische Autofahrer. Bußgelder können innerhalb der EU vollstreckt werden. Fahrverbote gelten allerdings nur in Italien. Punkte im Flensburger Register sind von diesen Strafen ausgenommen.
Die "Bußgeld-Speisekarte" für Deutschland sehen Sie in der Fotoshow. © auto motor und sport
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