Viele Leute lassen das Auto momentan aufgrund von Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice stehen. Doch wie soll man damit umgehen, wenn ausgerechnet jetzt die Hauptuntersuchung anfällt? Und kann man immer noch die Reifen wechseln lassen?
Die Corona-Krise und die Kontaktsperre sorgen dafür, dass auch für Autofahrer derzeit Selbstverständliches nicht mehr selbstverständlich ist. Was also sollte man wissen, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) ansteht, ein Werkstatttermin oder gar eine polizeiliche Vorladung?
Kein Auto- oder Motorradbesitzer muss sich Sorgen machen oder gar ein Bußgeld fürchten, weil er etwa einen HU-Termin jetzt verstreichen lässt. Um der derzeitigen Situation Rechnung zu tragen, habe das Bundesverkehrsministerium den Polizeibehörden sowie dem Bundesamt für Güterverkehr empfohlen, vorübergehend Überschreitungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg.
Damit solle die Mobilität sichergestellt werden, wenn derzeit keine HU vorgenommen werden kann. Normalerweise darf ein HU-Termin nur um maximal zwei Monate überschritten werden.
Gerichtliche Vorladungen nicht ignorieren
Vorladungen wird es derzeit zwar wenige geben. "Einer Vorladung durch die Polizei ist man generell nicht verpflichtet nachzukommen. Das ist nur der Fall, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht ausgesprochen wird", erklärt Mielchen. Jedoch sei es auch in der jetzigen Situation nicht ratsam, eine gerichtliche Vorladung einfach zu ignorieren oder nur telefonisch abzusagen.
Für eine Absage sei immer ein Attest notwendig. "Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden aber angehalten, Verhandlungen und Anhörungen auf wichtige und nicht aufschiebbare Fälle zu reduzieren", sagt Mielchen.
Wie sehen die Schutzmaßnahmen in Werkstätten aus?
Anders sieht die Situation in Autohäusern und Kfz-Werkstätten aus. Dort läuft der Betrieb vielerorts normal, wenn auch unter veränderten Vorzeichen weiter. "Überall werden umfassende Schutzmaßnahmen getroffen, es wird Abstand gehalten, und wir sind in vielen Betrieben zum Einmalschutz für Lenkrad und Sitze zurückgekehrt", erklärt Thomas Peckruhn vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Der Neuwagenverkauf sei allerdings sehr stark zurückgegangen, Probefahrten würden vielerorts gar nicht mehr angeboten und seien in einigen Bundesländern sogar verboten. Denn gilt in einem Bundesland eine Ausgangsbeschränkung wie in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur, erläutert der ADAC.
Hol- und Bringdienst auch von der Autowerkstatt
"Viele Werkstätten bieten jetzt einen Abhol- und Bringservice an, damit die Autobesitzer nicht aus dem Haus müssen", erläutert Peckruhn. So sei es möglich, trotz der Einschränkungen zum Beispiel den Wechsel auf die Sommerbereifung oder einen Frühjahrscheck vornehmen zu lassen. Die Mitarbeiter in den Betrieben selbst würden die Kundenfahrzeuge dann ganz besonders gründlich desinfizieren.
Wer mit dem Reifenwechsel warten möchte, muss sich aber keine Gedanken machen: "Auch mit Winterreifen kann man im Sommer fahren, allerdings ist der Verschleiß auf der warmen Fahrbahn deutlich höher", erklärt Peckruhn.
Wer derzeit auf eine Inspektion verzichten will und durch das Überschreiten der Wartungsintervalle einen Garantieverlust fürchtet, sollte sich an seine Vertragswerkstatt oder an den Hersteller als Garantiegeber wenden, rät der ADAC. Da es eine Situation wie jetzt noch nie gab, sei nicht klar, wie die Autohersteller damit umgehen.
Kann ich mein Fahrzeug jetzt an- oder ummelden?
Wer sein Auto an-, ab- oder ummelden möchte, geht dafür in der Regel zur Zulassungsstelle. Allerdings passen die meisten Verwaltungsstellen mit ihren dicht bestuhlten Wartebereichen nicht gut zum bestehenden Kontaktverbot. Aus der Distanz heraus ein Auto anmelden oder zulassen zu wollen, ist aber theoretisch möglich.
"Grundsätzlich besteht seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, allerdings bieten noch längst nicht alle Behörden diesen Service an", sagt Fachanwältin Mielchen. Autofahrer sollten sich daher telefonisch oder online bei ihrer Zulassungsstelle informieren, ob und wann diese geöffnet hat. Einheitliche Regelungen für die Zeit der Corona-Krise gebe es nicht.
Sonntags mehr Lastwagen auf den Straßen
"Allgemein betreffen die zur Eindämmung des Coronavirus verhängten Beschränkungen nicht das Autofahren", sagt der Verkehrsrechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss. "Ratsam ist es aber natürlich, nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt im Auto unterwegs zu sein."
Autofahrer müssen sich aber auf mehr Lastwagen auf den Straßen einstellen. So dürfen Lkw-Fahrer vorübergehend vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot abweichen: Um die Belieferung von Supermärkten und Drogerien mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln sicherzustellen, dürfen gewerbliche Lkws über 7,5 Tonnen momentan auch an Sonn- und Feiertagen Waren ausliefern, erklärt Mielchen.
Das gelte bundeseinheitlich, werde aber in den Ländern unterschiedlich umgesetzt. So ist die Dauer der Befreiung nicht einheitlich und in manchen Ländern auf bestimmte Artikel beschränkt. Zudem dürfen Lkw-Fahrer, die Waren des täglichen Bedarfs, medizinische Artikel zur Bekämpfung der Pandemie oder Treibstoffe befördern, ihre Lenkzeiten unter gewissen Umständen wöchentlich fünf Mal statt wie bisher zweimal auf bis zu zehn Stunden verlängern. (awa/dpa)
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