Jedes Auto in Deutschland muss zum TÜV – doch wann und wie oft das der Fall ist, was das Ganze kostet und welche Papiere man zur Hauptuntersuchung mitbringen muss, ist vielen Autofahrern gar nicht ganz klar. Deshalb sollte man über die wichtigsten TÜV-Fakten Bescheid wissen.

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Der TÜV sorgt dafür, dass auf deutschen Straßen nur Autos unterwegs sind, die technisch einwandfrei sind und kein Sicherheitsrisiko für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Abgesehen von Neuwagen, die erst 36 Monate nach der Erstzulassung zur ersten TÜV-Untersuchung müssen, gilt generell: Alle zwei Jahre muss der Pkw zur Hauptuntersuchung (HU).

TÜV: Woran Sie erkennen, wann es Zeit ist

Der nächste TÜV-Termin ist zuallererst in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt. Aber auch ein kurzer Blick auf das hintere Kennzeichen Ihres Autos gibt Aufschluss darüber: Dort findet sich die TÜV-Plakette. Die Zahl in der Mitte der runden Plakette gibt das Jahr für die nächste HU an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings (die Zahl "auf der 12") den Monat. Achtung: Nicht die Zahl zwischen den beiden schwarzen Balken ist relevant – diese dienen lediglich den Beamten einer Polizeikontrolle, um schnell erfassen zu können, ob das Fahrzeug noch über eine TÜV-Zulassung verfügt.

Die Farbe der Plakette gibt außerdem Auskunft über das Jahr, in dem die HU fällig wird – ebenfalls ein eindeutig und schnell zu erfassendes Merkmal. Eine rosafarbene Plakette bedeutet etwa, dass das Fahrzeug noch in 2017 wieder zum TÜV muss. Es gibt übrigens eine Reihenfolge bei der Farbwahl: Auf Rosa folgt Grün, Orange, Blau, Gelb, Braun – danach wiederholt sich das Ganze.

Das müssen Sie mitbringen

Wenn Sie bei einer TÜV-Prüfstelle mit Ihrem Auto vorfahren, sollten Sie in jedem Fall Ihren Fahrzeugschein dabei haben. Ihr Auto wurde mit Anbau- oder Tuningteilen (spezielle Felgen, Tieferlegungsfedern oder einem Lenkrad aus dem Zubehörsortiment) modifiziert? Dann müssen Sie die passenden Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen vorlegen können. Sollten Umbauten in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, ist dies natürlich nicht notwendig.

Den TÜV-Termin überziehen – geht das?

Grundsätzlich gilt: Der Termin für die HU darf nicht überzogen werden. Dennoch hat der Gesetzgeber einige Fristen festgelegt. So kostet das Überziehen des TÜV-Termins bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern ab einer Überziehung von zwei Monaten 15 Euro. Wenn Sie den Termin länger als vier Monate verstreichen lassen, müssen Sie bereits 25 Euro an Bußgeld bezahlen. Richtig empfindlich wird es ab acht Monaten: Dann drohen nicht nur 60 Euro, sondern auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. In allen Zeiträumen kann Ihre Kfz-Versicherung bei einem Unfall zudem Regressansprüche geltend machen.

Bedenken Sie darüber hinaus: Wenn bei der HU erhebliche Mängel festgestellt werden und Sie die einmonatige Nachprüfungsfrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro kosten. Die einmonatige Frist für die Nachprüfung kann außerdem nicht verlängert werden. Fällt dieser Tag auf das Wochenende oder einen staatlich anerkannten Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte mögliche Nachprüfungstermin.

Im Ausland unterwegs oder der Pkw ist abgemeldet?

Die TÜV-Untersuchung kann nur in Deutschland durchgeführt werden. Sollten Sie also während Ihres Urlaubs im Ausland bemerken, dass die Plakette bereits abgelaufen ist, gilt: nach dem Grenzübertritt sofort zur nächsten TÜV-Prüfstelle. Wenn Sie ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen besitzen, und der Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, ist auch hier Eile geboten: Der Pkw muss dann im ersten Monat des Betriebszeitraums zur HU gebracht werden.

Was kostet die HU?

Die Kosten für die HU sind je nach Prüfstelle und Bundesland unterschiedlich. Hier sollten Sie sich am besten im Vorfeld telefonisch oder im Internet über die Preise erkundigen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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