Dabei stellen die Richter in ihrer Entscheidung vom Donnerstag (28.3.2024) fest, dass Mercedes in bestimmten Diesel-Modellen unzulässige Abschaltvorrichtungen eingebaut hat.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VUBV) hatte im Jahr 2021 eine entsprechende Musterfeststellungsklage gegen Mercedes angestrengt (Az.: 24 MK 1/21). Zirka 2.800 vermeintlich Betroffene werfen dem Stuttgarter Autobauer in der Sammelklage vor, die Abgaswerte von bestimmten Dieselmotoren bewusst manipuliert zu haben. Die Kläger nennen speziell den Motorentyp OM651, der 2018 und 2019 von durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veranlassten Rückrufen betroffen war. Mercedes hat diesen Motor unter anderem in den SUV GLC und GLK eingesetzt. Das KBA vertritt die Auffassung, dass Mercedes bei diesem Motor die Abgasreinigung beschränkt hat – die Mercedes-Verantwortlichen widersprechen dieser Auffassung.
Mercedes legt Revision ein
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung haben Mercedes-Vertreter betont, dass sie die Rechtsauffassung des OLG nicht teilen. Sie legen Revision ein, womit der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wird. Nur wenn das OLG-Urteil vor dem BGH Bestand haben sollte, könnten Betroffene ihr Recht auf Schadensersatz durchsetzen – was dann jeder Betroffene in einem gesonderten Verfahren selbst machen müsste. Wer auf hohe Entschädigungssummen hofft, wird dabei vielleicht enttäuscht: Bereits im Oktober 2023 hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Mercedes-Benz Group AG zu einer Schadensersatz-Zahlung verurteilt.
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Der Kläger hatte wegen zweier möglicherweise illegalen Abschalteinrichtungen bei seinem Euro-5-Diesel geklagt. Zum einen führte er das sogenannte Thermofenster an, nachdem die volle Abgasreinigungs-Technik nur in einem bestimmten und oft sehr kleinem Temperaturbereich funktioniert – angeblich, um Bauteile vor Beschädigungen zu schützen. Beim Thermofenster stellten die Richter allerdings kein schuldhaftes Verhalten der Mercedes-Verantwortlichen fest. Eine illegale Abschalteinrichtung erkannten sie aber in der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Bei der KSR erfolgt die Erwärmung des Kühlmittels im Motor sehr langsam, was die Bildung von Schadstoffen reduziert. Die Technik funktioniert aber nur, wenn das Fahrzeug vorher sehr lange nicht in Betrieb war – also eher auf dem Prüfstand als in der Realität.
Niedriger Schadensersatz
Für den Kläger dürfte sich der Gang vor Gericht nicht gelohnt haben. Die Richter haben ihm einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 254,28 Euro zugesprochen – so niedrig auch deshalb, weil der Kläger sein Fahrzeug seit dem Gebrauchtkauf bereits mehr als 100.000 Kilometer gefahren hatte. Zudem muss er sämtliche Verfahrenskosten tragen, womit für ihn am Ende ein deutlicher finanzieller Verlust herauskommen dürfte.
Laut dem OLG Stuttgart sind in Sachen Verdacht auf illegale Abschaltvorrichtungen bei Mercedes-Dieseln vor dem Gericht noch zirka 15.000 Klagen anhängig. Möglicherweise warten die Richter jetzt erstmal die höchstrichterliche Entscheidung des BGH ab.
In der Bildergalerie zeigen wir das neue Mercedes GLC Coupé. © auto motor und sport
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