Die Bundesregierung hat am Mittwoch (12.2.2025) einen Gesetzentwurf verabschiedet, der unter anderen den Weg für den digitalen Führerschein und den digitalen Fahrzeugschein frei macht. Außerdem wurden weitere Vorschriften verabschiedet.
Der Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung wichtiger Fahrzeugdokumente schaffen. Laut Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr.
Die Digitalisierung von Führerschein und Fahrzeugpapieren bietet mehrere Vorteile:
- Praktikabilität: Der Führerschein und Fahrzeugschein sind jederzeit über das Smartphone abrufbar, sodass die physischen Dokumente nicht mitgeführt werden müssen.
- Schnellere Verwaltungsprozesse: Die elektronische Verfügbarkeit erleichtert Kontrollen durch Behörden und reduziert Verwaltungsaufwand.
- Mehr Sicherheit: Durch digitale Verifizierungsmechanismen sollen Fälschungen erschwert und der Missbrauch von Dokumenten minimiert werden.
Mit der gesetzlichen Grundlage sollen in Zukunft die technischen Einzelheiten zur Nutzung und Umsetzung dieser digitalen Nachweise geregelt werden. Bereits Mitte 2024 hatte die EU mit Ihrer neuen Führerscheinrichtlinie unter anderem die Wege für digitale Fahrzeugpapiere und den digitalen Führerschein freigemacht. Bei einer Polizeikontrolle oder bei der Anmietung eines Fahrzeugs soll der digitale Führerschein über eine spezielle App auf dem Smartphone vorzeigbar sein. Der physische Führerschein im Scheckkartenformat bleibt weiterhin verfügbar, falls eine Person den digitalen Führerschein nicht nutzen möchte oder nicht die technischen Voraussetzungen dafür erfüllt. Zukünftig könnte dieser jedoch anstelle des bisherigen Chips einen QR-Code enthalten, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Bei unserem Nachbarn Österreich gibt es bereits einen Fahrzeugschein im Scheckkartenformat mit einem Chip. Deutschland hat nun die Aufgabe, den EU-Beschluss in nationales Recht zu gießen. Fraglich ist es, ob diese Gesetzentwurf nach der Bundestagswahl am 23.2.2025 mit einer neuen Regierung nicht nochmals verändert wird.
Bisher haben alle Vorstöße, die Fahrzeugpapiere oder gar den Führerschein zu digitalisieren, nicht gefruchtet. Selbst das Projekt des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU), einen simplen Übertrag des physischen Führerscheins in eine Smartphone-Wallet zu ermöglichen, ist 2021 technisch gescheitert.

Weitere Digitalisierungsprojekte im Straßenverkehrsrecht
Zusätzlich zu den digitalen Fahrzeugdokumenten sieht der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung im Straßenverkehrsrecht vor:
- Digitale Parkraumkontrolle: Zukünftig sollen Parkscheine nicht mehr hinter der Windschutzscheibe platziert werden müssen. Stattdessen wird das Kennzeichen digital erfasst, ähnlich wie es beim Handyparken per App bereits praktiziert wird. Dies soll die Parkraumkontrolle effizienter machen.
- Digitale Fahrzeugdaten: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll eine nutzerfreundliche Online-Auskunft über Fahrzeugdaten bereitstellen. Anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sollen Fahrzeughalter Informationen zu technischen Daten und möglichen Rückrufen ihres Fahrzeugs abrufen können.
Neben den Digitalisierungsmaßnahmen enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit:
- Verbot des Punktehandels: Der gewerbsmäßige Handel mit Punkten im Fahreignungsregister soll unterbunden werden. Anbieter, die es ermöglichen, Punkte für Verkehrsverstöße auf andere Personen zu übertragen, müssen künftig mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro rechnen.
- Unfallforschung: Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) soll ihre Untersuchungen zu Unfallursachen und Fahrzeugtechnik weiterentwickeln. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, technische Vorschriften zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
© auto motor und sport