• Bis zum 31. Oktober müssen Haus- oder Wohnungseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben.
  • Viele Betroffene scheuen sich aber bislang vor der Erklärung.
  • Eine Expertin vom Bund der Steuerzahler erklärt, welche Angaben genau gemacht werden müssen, und wo die benötigten Informationen zu finden sind.
Ein Interview

Daniela Karbe-Geßler ist Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler und hat uns im Telefoninterview alles Wichtige zur Grundsteuererklärung gesagt.

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Frau Karbe-Geßler, die Grundsteuer musste reformiert werden und nun müssen alle, die ein Haus, ein Geschäft, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzen, bis zum 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Welche Daten braucht das Finanzamt von den Eigentümern?

Daniela Karbe-Geßler: Es geht um Fläche, Baujahr und die Art der Immobilie, also zum Beispiel darum, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus, ein bloßes Grundstück oder einen Laden handelt. Außerdem möchte das Finanzamt die Namen und Kontaktdaten des oder der Eigentümer wissen, und man muss den sogenannten Bodenrichtwert angeben.

Drei Arten, die Grundsteuererklärung abzugeben

Das klingt, als wäre das in fünf Minuten erledigt …

Es kommt darauf an, ob man sich vorher alle nötigen Daten beschafft hat. Müssen diese erst beantragt oder anderweitig herausgefunden werden, nimmt es entsprechend Zeit in Anspruch. Man kann die Grundsteuererklärung auf drei Arten abgeben: elektronisch über das Steuerportal Elster oder über die Website "grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de", sowie - in Ausnahmefällen - in Papierform. Wir haben von Nutzern die Rückmeldung bekommen, dass die die Website als intuitiv und einfach empfanden. Einige haben die Erklärung da in zehn bis 15 Minuten erledigt.

Kann jeder diese Website nutzen?

Sie wurde speziell für einfach gelagerte Fälle, also für Eigentümer von unbebauten Grundstücken, von Ein- oder Zwei-Familienhäusern oder von Wohnungen, erstellt. Eigentümer von Geschäften oder Mehrfamilienhäusern können sie nicht nutzen, ebenso wenig wie Eigentümer, die nicht in Deutschland gemeldet sind. Sie müssen über Elster gehen. Das gilt auch für alle, die in Bundesländern wohnen, die nicht das Bundesmodell der Grundsteuer nutzen, sondern Sonderformen. Diese Länder sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen.

Wie Sie sagten, müssen gar nicht so viele Angaben gemacht werden und keine Unterlagen eingereicht werden. Warum scheuen sich trotzdem einige Menschen davor, diese Erklärung endlich abzugeben?

Es sind schon einige Daten, die man für die Erklärung benötigt. Es geht, wie gesagt, dann schnell, wenn man alle Daten beisammen hat. Die muss man sich aber unter Umständen erst beschaffen. Das kann dann länger dauern.

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Gehen wir die einzelnen Punkte einmal durch. Woher weiß ich zum Beispiel, in welchem Jahr mein Haus gebaut wurde?

Das steht in der Regel im Kaufvertrag oder in den Bauunterlagen, wie zum Beispiel einer Baugenehmigung. Mitunter kann da auch die Hausverwaltung helfen. Wir haben nun schon öfter gehört, dass Hausverwaltungen Informationsblätter mit den wichtigsten Daten zusammengestellt haben. Im Übrigen können Eigentümer ihre Hausverwaltung auch damit beauftragen, die Erklärung zu erledigen.

Wie sieht es mit der Fläche aus? Man muss bei der Erklärung ja auch zwischen Wohn- und Nutzfläche unterscheiden.

Grundsätzlich findet man die Flächenangabe ebenfalls im Kaufvertrag, in Versicherungs- oder den Bauunterlagen. Bei einem Haus umfasst die Grundstücksfläche Haus und Garten, je nach Bundesland muss ein Garagenstellplatz gesondert ausgewiesen werden. Darüber hinaus müssen Wohn- und Nutzfläche angegeben werden, wobei die Nutzfläche zum Beispiel Büro- oder Lagerräume sein können.

Und bei der Eigentumswohnung reicht es dann hinzuschreiben, wie viele Quadratmeter die Wohnung hat?

Nein, es muss außerdem angegeben werden, wie groß der Anteil am sogenannten Gemeinschaftseigentum ist, also zum Beispiel an einem gemeinsamen Garten. Diese Information findet man in der Nebenkostenabrechnung, in der Teilungserklärung, im Kaufvertrag oder im Grundbuchblatt. Die Angaben aus dem Grundbuchblatt haben viele Finanzämter, zusammen mit einigen anderen Daten, schon vor einiger Zeit in Info-Briefen an die Eigentümer geschickt. Es lohnt sich also, auch da nochmal reinzuschauen, falls man einen solchen Info-Brief erhalten hat. Die Wohnfläche könnte man im Übrigen auch selbst ausmessen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Grundsteuererklärung

Nochmal zum Mitschreiben: Welche Unterlagen sollte ich unbedingt parat haben, wenn ich mich an die Grundsteuererklärung setze?

Wichtig sind vor allem das Grundbuch sowie der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung. Was dort zum Beispiel aber nicht enthalten ist, ist der Bodenrichtwert: Hier gibt es je nach Land Geo-Portale, auf die bei Elster und grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de verlinkt wird. Man gibt dort die Adresse des Grundstücks oder Hauses ein und bekommt den Bodenrichtwert.

Was war nochmal der Bodenrichtwert?

Er gibt an, zu welchem Wert die Grundstücke in der Gegend gerade im Schnitt verkauft werden.

Um Elster zu nutzen, braucht man ein Zertifikat, das man erst beantragen muss. Mitunter kann das zwei Wochen dauern. Was empfehlen Sie Menschen, die kein Elster-Zertifikat haben?

Es ist nicht nötig, nur wegen der Grundsteuererklärung ein Elster-Zertifikat zu beantragen. Erstens gibt es die erwähnte Website grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de für einfache Fälle in den elf Bundesländern, die das Bundesmodell haben. Hier braucht man kein Zertifikat. Zweitens können auch nahe Angehörige ihr Elster-Zertifikat nutzen, um die Erklärung für Eltern oder Geschwister sowie die Großeltern abzugeben. Drittens kann die Grundsteuererklärung auch in Papierform abgegeben werden.

Die Papierform geht aber nur für sogenannte Härtefälle, oder?

Die Anforderungen daran, ein "Härtefall" zu sein, sind in den meisten Bundesländern nicht groß. Ältere Menschen, die kein Internet oder Probleme bei Anwendung der elektronischen Verfahren haben, könnten zum Beispiel bei ihrem Finanzamt anrufen, es anschreiben oder vorbeigehen und sich einen Vordruck holen. In Bayern liegen die Vordrucke sogar in allen Verwaltungen aus und lassen sich als PDF downloaden.

Frist verpasst - und nun?

Was passiert denn, wenn man die Frist, den 31. Oktober 2022, verpasst?

Zunächst einmal wird die Finanzverwaltung ein Erinnerungsschreiben versenden und eine Nachfrist gewähren, die möglicherweise einige Wochen ins neue Jahr hineinreicht. Danach können Verspätungszuschläge fällig werden. Wenn man schon weiß, dass man die Frist nicht einhalten kann, weil man zum Beispiel noch Unterlagen von anderen Behörden braucht, sollte man dem Finanzamt das einfach direkt schreiben.

Ist denn damit zu rechnen, dass Elster einige Tage vor Ablauf der Frist wieder in die Knie geht, wie das direkt nach Freischaltung der Grundsteuererklärung der Fall war?

Ja, es gab technische Probleme, aber die wurden binnen eines Tages oder anderthalb Tagen wieder behoben. Die Finanzverwaltung sollte sicherstellen, dass solche gravierenden Probleme nicht noch einmal auftreten, insbesondere zum Fristende. Hier werden vermutlich sehr viele Eigentümer die Erklärung abgeben. Trotzdem sollte man am besten jetzt loslegen, es bringt nichts, das auf die lange Bank zu schieben. Um die Grundsteuererklärung kommt kein Eigentümer herum.

Über die Expertin: Bevor sie zum Bund der Steuerzahler kam, war Daniela Karbe-Geßler Referatsleiterin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für den Bereich Lohnsteuer und Erbschaftssteuerrecht. Davor war sie sieben Jahre lang in der Berliner Finanzverwaltung, unter anderem in der Senatsverwaltung für Finanzen tätig.
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