Führerschein-Umtausch 2025: Erfahren Sie, wer wann an der Reihe ist und welche Fristen Sie unbedingt beachten sollten.

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Laut der aktuellen Regelung müssen alle in Deutschland vor 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 auf fälschungssichere Modelle umgestellt werden. Insbesondere Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 als Papierführerscheine oder zwischen 1999 und 2013 als Scheckkartenführerscheine ausgestellt wurden, müssen ersetzt werden. Die Umstellung erfolgt in verschiedenen Stufen, die sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientieren. Versäumen Sie ihre Frist, wird ihr alter Führerschein ungültig.

Als Wohnmobil- oder Wohnwagen-Fahrer sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Führerschein stets auf dem neuesten Stand ist. Auf mobilen Reisen ist ein gültiges Dokument, das die Fahrerlaubnis bestätigt, nämlich essenziell. Wir haben alle relevanten Informationen zum Umtausch und den laufenden Fristen für Sie gesammelt.

Neue Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig

Für alle Führerscheine, die ab jetzt ausgestellt werden, gilt eine Gültigkeitsdauer von nur 15 Jahren. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf dieser Frist Ihren Führerschein erneut umtauschen müssen. Keine Sorge, der Umtausch ist unkompliziert und erfolgt auf Antrag ohne Prüfung oder zusätzliche Untersuchungen, solange Sie keine Lkw- oder Busführerscheine besitzen.

Fristen zum Umtausch: Was sollten Sie wissen?

Für den Umtausch Ihres Führerscheins müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Ihren aktuellen Führerschein (egal ob grau, rosa oder Scheckkarte)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • Falls der Führerschein nicht in Ihrem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle. Diese können Sie per Post, telefonisch oder online anfordern – häufig kostenlos.

Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, und falls Sie den Umtausch nicht fristgerecht vornehmen, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Um weitere Strafen zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Führerschein rechtzeitig austauschen, vor allem wenn Sie auf Reisen gehen.

Führerschein-Umtausch 2025: Wer ist wann dran?

Im Rahmen der europaweiten Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine müssen in Deutschland bis zum 19. Januar 2033 alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind gestaffelt und richten sich entweder nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Hier sind alle Fristen bis 2033:

1. Führerscheine, die bis 2025 umgetauscht sein müssen:

Bei diesen Führerscheinen ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:

  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025.
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024.
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023.
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022.
  • Ausnahme: Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033.

2. Führerscheine, die zwischen 2026 und 2032 umgetauscht werden müssen:

Bei diesen Führerscheinen ist das Ausstellungsjahr entscheidend:

  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032.
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031.
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030.
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029.
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028.
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027.
  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026.

Frist für den letzten Umtausch: Die letzte Frist für den Führerschein-Umtausch endet am 19. Januar 2033. Danach dürfen nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Diese neuen Modelle bieten zusätzlichen Schutz vor Missbrauch und erleichtern die Verwaltung in einer zentralen Datenbank.

Bitte beachten Sie, dass der Umtauschprozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ratsam, frühzeitig einen Termin bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle zu vereinbaren, um Verzögerungen zu vermeiden.

Gilt der Umtausch auch, wenn Sie im Ausland leben?

Falls Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, gelten für Sie die Umtauschfristen des Landes, in dem Sie leben. In der EU müssen Sie Ihren Führerschein jedoch bis spätestens zum 19. Januar 2033 umtauschen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die genauen Regelungen informieren, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Wohnmobil in Europa unterwegs sind.

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Was passiert, wenn Sie den Umtausch versäumen?

Wenn Sie den Umtausch Ihres Führerscheins versäumen und ohne den neuen Führerschein fahren, kann Ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auferlegt werden. Sollte der Umtausch weiterhin nicht erfolgen, könnte ein weiteres Verwarnungsgeld folgen. Dies gilt auch, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein im Ausland unterwegs sind – in einigen Ländern könnte dies zu ernsthaften Problemen führen.  © Promobil