Die Unsicherheit und den Zeitdruck Reisender, die unterwegs etwa mit Flugproblemen konfrontiert sind, nutzen Kriminelle im Internet derzeit gnadenlos aus.

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Wichtiger Tipp vor dem Urlaub: Bevor man eine Reise antritt, sollte man die offizielle Service-Telefonnummer der Airline, des Buchungsportals oder auch des Reiseveranstalters recherchieren und notieren.

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum Deutschland (EVZ) warnt davor, dass Reisende, die unterwegs Fragen oder Probleme haben und nach den Kontaktdaten der Unternehmen suchen, auf gefälschte Webseiten gelangen und unwissentlich Betrüger kontaktieren könnten.

Diese halten einen dann etwa dazu an, persönliche Daten preiszugeben, Programme oder Apps herunterzuladen. Das alles und auch das Mitteilen von Bank- oder Kreditkartendaten sollte man im Gespräch auf keinen Fall tun. Wenn man der Aufforderung der Kriminellen nachgeht und Apps installiert, gibt man ihnen in den meisten Fällen unwissentlich die volle Kontrolle über sein Gerät und alle darauf gespeicherten Daten.

Fake-Seiten: Auf die Adresse der Webseite achten!

Laut EVZ ist es ratsam, bei der Suche nach der Hotline-Nummer eines Unternehmens über eine Internet-Suchmaschine besonders auf die Webadresse zu achten. Denn gefälschte Seiten hätten oft ungewöhnliche Domains.

Noch ein Tipp für den Anruf bei einer Service-Hotline: Bei vertrauenswürdigen Hotlines laufe normalerweise zunächst eine Ansage vom Band, dann lande man in einer Warteschleife. Hingegen hat man bei Betrugsversuchen laut den Angaben meist sofort einen Menschen in der Leitung.

Vorsicht vor Abbuchungen vom Konto

Spätestens, wenn man während eines Gesprächs zur Installation von Software oder zu Bestätigungen in der eigenen Banking-App aufgefordert wird, sollten die Alarmglocken läuten. Denn wenn es daraufhin tatsächlich Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte gibt, bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher laut den Erfahrungen des EVZ nur schwer ihr Geld zurück.

Trotzdem sollten Personen, die Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, umgehend ihre Bank kontaktieren, um eine Rückbuchung ("Chargeback") zu beantragen. Zusätzlich dazu wird empfohlen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. (dpa/af)

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