• In Zeiten der Corona-Pandemie kommt die Notbetreuung an vielen Schulen zum Einsatz.
  • Das müssen Eltern wissen, wenn sie das Angebot für ihr Kind wahrnehmen möchten.

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An vielen Schulen kam und kommt es zu Notbetreuungen während der Corona-Pandemie. Ob Schüler diesem Angebot nachgehen, entscheiden die Eltern der Kinder. Doch was, wenn die sich nicht einigen können?

Das Gericht kann einem Elternteil in solchen Fällen die Entscheidung übertragen. Auf so einen Beschluss des Amtsgerichts Aachen (Az.: 220 F 136/20) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In dem Fall lebten die Eltern getrennt und teilten sich das Sorgerecht. Die beiden Söhne lebten bei der Mutter, die sie zur schulischen Notbetreuung anmeldete. Der Vater war strikt dagegen und die Sache landete vor Gericht. Die Mutter darf das entscheiden, beschlossen darauf hin die Richter.

Sachlage durch Corona erschwert

Unter normalen Umständen dürfe der betreuende Elternteil das einfach allein entscheiden. Doch angesichts von Corona und der Ablehnung des Vaters wurde die Sache zu einer "Angelegenheit von erheblicher Bedeutung". In einem solchen Fall kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen.

Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Kinder so trotz eingeschränkten Schulbetriebs gefördert und beaufsichtigt würden. Die Notbetreuung sei der elterlichen Betreuung vorzuziehen.

(spot/dpa)

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