In den meisten Stellenanzeigen werden Bewerber gebeten, eine Gehaltsvorstellung in ihrer Bewerbung anzugeben. Vor allem beruflich unerfahrene Bewerber kann diese heikle Frage verunsichern. Denn welche konkrete Zahl gibt man am besten an? Und wie lässt sich die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung angemessen formulieren?

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Rein formell betrachtet, bezieht sich die Gehaltsvorstellung immer auf das Brutto-Jahresgehalt und wird im Bewerbungsanschreiben am Ende formuliert. Wie hoch man in der Bewerbung die Gehaltsvorstellung ansetzt, hängt von verschiedenen Aspekten ab.

Wir führen Ihnen die wichtigsten Faktoren auf und zeigen Ihnen, wie Sie am besten auf die heikle Frage nach der Gehaltsvorstellung antworten.

Wie viel Gehalt kann man verlangen?

Es ist eine schwierige und alles andere als unbedeutende Aufgabe, den eigenen Marktwert in Form einer Gehaltsvorstellung in der Bewerbung angemessen zu taxieren. Denn oft kann die Gehaltsangabe eine Weichenstellung für die weitere berufliche Karriere bedeuten, weil sich künftige Gehaltserhöhungen in der Regel prozentual am aktuellen Gehalt orientieren.

Wer demnach hoch einsteigt, verdient auch mehr im Laufe der Jahre. Jedoch birgt eine hohe Gehaltsangabe auch das Risiko, vom Personaler als gierig abgestempelt zu werden und gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Es handelt sich somit um eine schwierige Gratwanderung für Bewerber, die gemeistert werden muss.

Ein guter Ansatzpunkt für Bewerber ist das persönliche Wunschgehalt. Es sollte etwas über der Vergütung liegen, für welche man bereit ist zu arbeiten. Eine solche realistisch eingeschätzte Gehaltsangabe bietet auch einen guten Ausgangspunkt für die Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch, da der Gehaltswunsch durch den Personaler üblicherweise noch nach unten verhandelt wird und so genügend Verhandlungsspielraum für den Bewerber besteht.

Einsteiger oder bereits berufserfahren?


Ein weiterer entscheidender Faktor bei der Formulierung der Gehaltsvorstellung in der Bewerbung ist die berufliche Qualifikation. Das betrifft nicht nur die Höhe der Gehaltsvorstellung, sondern auch die Ermittlung der Angabe.

Gehaltsvorstellung bei Berufserfahrenen

Wenn man sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus auf eine Stelle bewirbt, kann man meist mehr Gehalt verlangen, als wenn man arbeitslos gemeldet oder Berufseinsteiger ist. Schließlich ist man in der Position, das Unternehmen nicht unter allen Umständen wechseln zu müssen. Außerdem sind der berufliche Hintergrund mit Abschluss, die Berufserfahrungen und Zusatzqualifikationen ausschlaggebend für die Forderung eines höheren Gehalts. Üblich ist, den Gehaltswunsch ca. 10 bis 15 Prozent über dem aktuellen Gehalt anzusetzen. Das aktuelle Jahresgehalt sollte also für die Ermittlung der Gehaltsvorstellung herangezogen werden.


Gehaltsvorstellung bei Berufseinsteigern

Da Berufseinsteiger kein Referenzgehalt haben, müssen sie ihre Gehaltsvorstellungen auf andere Weise ermitteln. Hierfür sollten sie sich im Vorfeld genauestens informieren, wie viel Gehalt in dem betreffenden Unternehmen, in der Region und in der Branche gezahlt wird.

Zur Informationsbeschaffung sind zum Beispiel Wirtschaftszeitschriften, Berufsverbände, die Industrie- und Handelskammer (IHK), Online-Gehaltsvergleiche oder Gehaltstabellen im Internet geeignet. Informationen für Berufseinsteiger zur Höhe des Gehalts bietet auch die Bundesagentur für Arbeit.

Wie und wo wird die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung angegeben?

Die Gehaltsvorstellung wird am Ende des Bewerbungsanschreibens angegeben. Dabei kann man entweder einen konkreten Gehaltswunsch formulieren, zum Beispiel: "Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 32.000,– Euro brutto im Jahr."

Oder man verwendet als Alternative eine Gehaltsspanne als Verhandlungsbasis: "Meine Gehaltsvorstellung liegt zwischen 32.000,– und 38.000,– brutto im Jahr." An der Verhandlungsgrundlage ändert sich für den Bewerber letztlich nicht viel.

Fest steht allerdings: Wenn das ausschreibende Unternehmen Bewerber um eine Gehaltsangabe bittet, dann sollte man einen der beiden Sätze in jedem Fall als Schlusssatz nutzen.  © 1&1 Mail & Media

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