Ein Pferd von der Weide holen – das kann manchmal ganz schön schwierig sein. Das eine Pferd will nicht mit und läuft immer weg. Das andere Pferd kommt brav mit, aber sein tierischer Kumpel ist dagegen. Dies passierte einer Reiterin bei Köln. Sie wurde dabei von dem anderen Pferd getreten und schwer verletzt. Dafür gibt es Schmerzensgeld, urteilte jetzt das Landgericht Köln.

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Eine Reiterin wollte ihr Pferd von einer Koppel holen, auf der noch ein anderes Pferd stand. Die Frau legte ihrem Pferd ein Halfter an und achtete darauf, dass das andere Pferd etwa drei Pferdelängen entfernt war. Doch dann sei das andere Pferd unbemerkt nähergekommen und habe plötzlich ausgetreten, so die Frau. Sie erlitt durch den Tritt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Rippenserienfraktur und innere Verletzungen.

Schwer verletzt kam sie ins Krankenhaus, war danach sechs Wochen arbeitsunfähig. Deshalb verlangte sie von der Besitzerin des anderen Pferdes auf der Weide Schadenersatz und Schmerzensgeld – insgesamt mindestens 10.000 Euro.

Urteil: Pferd auf Weide nicht verwechselt

Die andere Pferdebesitzerin wollte nicht zahlen, so landete der Fall vor dem Landgericht Köln (Az. 15 O 10/22). Die Richter entschieden nun: Der verletzten Frau steht Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5.850 Euro zu. "Die Kammer war davon überzeugt, dass die Klägerin von dem Pferd der Beklagten getreten worden ist", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. "Die festgestellten Verletzungen hätten zu dem von der Klägerin behaupteten Pferdetritt gepasst."

Es wurde keine Mitschuld der Frau festgestellt.
Es wurde keine Mitschuld der Frau festgestellt. © Foto: pixabay.com/Pezibear (Symbolfoto)

Auch die Vermutung, dass sie von ihrem eigenen Pferd auf der Weide getreten worden sein könnte, verneinten die Richter. "Die Klägerin habe die Pferde auch nicht verwechselt und irrig angenommen, sie sei von ihrem eigenen Pferd getreten worden. Sie habe nämlich links vom Kopf ihres Pferdes gestanden und in dieser Position gar nicht von ihrem eigenen Pferd getreten werden können. Die Verletzungen auf ihrer linken Körperhälfte würden ebenfalls nicht zu einem Tritt durch ihr eigenes Pferd passen."

Richter: Kein Mitverschulden der verletzten Frau

Dazu sei die Klägerin glaubwürdig. Sie hatte ihre Angaben sehr detailreich und anschaulich gemacht. Erst ab dem Tritt hätte sie Erinnerungslücken eingeräumt. Dazu treffe sie kein Mitverschulden, weil sie etwa zu wenig Abstand zu dem Pferd der Beklagten eingehalten habe oder nicht gemerkt habe, dass sich das andere Pferd ihr genähert habe.

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Für die Verletzungen bekommt die Frau 4.000 Euro Schmerzensgeld. Dazu kommen 1.450 Euro für die Versorgung ihres Pferdes sowie 150 Euro für die Versorgung ihrer beiden Katzen und ihres Hundes. Auch die zerschnittene Kleidung (120 Euro) muss die Beklagte ersetzen. "Schließlich wurde festgestellt, dass ihr alle weiteren Schäden aus dem Unfallereignis zu ersetzen sind", heißt es in der Mitteilung von Pressesprecherin Michaela Brunssen des Landgerichts Köln © Pferde.de

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